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Bis zu welchem Alter ist es für Kinder rechtlich erlaubt, auf dem Gehsteig Fahrrad zu fahren?

Frage von Davorka Davorka

Meine Freundin hatte heute richtigen Ärger, weil ein Passant ihren kleinen Sohn (sieben Jahre) massiv anging, weil er auf dem Gehweg Fahrrad gefahren ist. Meines Wissens ist das aber in Ordnung, oder täusche ich mich? Bis zu welchem Alter dürfen Kinder denn auf dem Gehsteig Fahrrad fahren?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Treverix Treverix

    Kinder müssen bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg radeln, auch wenn ein Radweg daneben ist.

    Quelle: http://www.adfc.de/524_1

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    Antwort von toedti2000 toedti2000

    (§ 2 Abs. 5 StVO) (5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

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    Antwort von Steinbock123 Steinbock123

    Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Bürgersteig fahren. Sie dürfen aber wie bisher andere Verkehrsteilnehmer, z.B. Fußgänger, nicht gefährden. Kinder sollten erst allein auf die Straße gelassen werden, wenn Sie im 4. Schuljahr bei der Polizei die Fahrradprüfung bestanden haben.

    http://www.kinderinfo.de/verkehr/radneu97.htm

    Kommentar von Olaf68 Olaf68Olaf68

    Kinder sollten erst dann auf die Straße gelassen werden, wenn man ihnen das sichere Radfahren selber beigebracht hat und sich selber längere Zeit davon überzeugt hat, daß sie es können. Das kann früher aber auch später als die "Fahrradprüfung" sein.

    Und man sollte ihnen die besonderen Gefahren auf dem Bürgersteig und Radwegen erläutern:

    Gestern noch bog eine Autofahrerin in aller Seelenruhe rechts über den Radweg auf einen Parkplatz; der Radfahrer (den sie überhaupt nicht wahrgenommen hatte), hielt an, ließ sie vorbei und hat seltsamerweise nichts gesagt und ist dann weitergefahren. Der Radweg ist direkt in einer 30er Zone auf dem Hochboard ohne Sichtbehinderung zur Straße.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Kinder bis 10 Jahre dürfen das.

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    Antwort von volkri volkri

    Bis zu 10 Jahren ist es erlaubt, bis zu 8 Jahren ist es Pflicht.

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    Antwort von jimmini jimmini

    Ich meine bis 14...aber meinetwegen immer, solange bis sie sicher sind. Bei den vielen Idioten die auf der Strasse Auto fahren, geh ich lieber für die Kleinen zur Seite.

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    Antwort von tintini tintini

    Kinder bis 8 Jahre MÜSSEN auf dem Gehweg fahren, Kinder bis 10 Jahre DÜRFEN auf dem Gehweg fahren.

    Zwischen 8 und 10 entscheiden die Eltern je nach Können der Kinder und Verkehrssituation (Hauptstr., Nebenstr./ Radweg vorhanden oder nicht)

    Aber natürlich muss das Kind auf die Fußgänger Rücksicht nehmen, die können ja z.B. schließlich nicht damit rechnen, dass auf einmal von hinten ein Kind auf dem Fahrrad kommt. Dafür ist eine Klingel am Fahrrad, da kann das Kind klingeln um sich bemerkbar zu machen, vorbeifahren, wenn die Fußgänger Platz machen und sich artig bedanken. Dann meckert auch keiner . Und nur aus Spaß wird nicht gekingelt. So habe ich es zumindest meinen Kindern (3 und 5) beigebracht.

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    Antwort von meergabi meergabi

    Bis 8 Jahre müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, bis 12 dürfen sie auf dem Gehwe fahren.

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    Antwort von keksgeist keksgeist

    ich dachte, es ist bis zwölf erlaubt?!

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    andererseits sind sie nicht angehalten einen Ausweis bei sich zu führen. Also, sollen sie mal fahren, wer will denen schon was können ;-)

    Kommentar von pdeleuw pdeleuwpdeleuw

    Spätestens wenn sie an einem Unfall beteiligt sind - und das kann ziemlich schnell passieren - wird man "denen was können". Übrigens gilt auf dem Gehweg: "Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten." Fußgänger beiseite klingeln ist also nicht erlaubt.

    Kommentar von pdeleuw pdeleuwpdeleuw

    Spätestens wenn sie an einem Unfall beteiligt sind - und das kann ziemlich schnell passieren - wird man "denen was können". Übrigens gilt auf dem Gehweg: "Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten." Fußgänger beiseite klingeln ist also nicht erlaubt.

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