Noch sind wir beim Lauffahrrad, aber ich möchte es doch gerne wissen,...neulich habe ich einen Jungen hinter der Mutter auf der Straße gesehen, der war bestimmt erst 7 oder so....gibt es Regeln, ab wann Kinder auf der Straße fahren MÜSSEN, und wie lange sie auf den Bürgersteig gehören?
Bis zu welchem Alter dürfen Kinder auf dem Bürgersteig Fahrrad fahren?
Antworten (7)
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5Antwort von
demosthenesdemosthenes
Da ist die Auskunft nicht ganz korrekt:
Sie MÜSSEN bis zehn, aber
sie DÜRFEN bis zwölf auf dem Bürgersteig fahren.
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AuskunftAuskunft So habe ich es auf mehreren Seiten (z.B. der Kreisverkehrswacht Esslingen von 2006: http://www.kvw-esslingen.de/html/gesetz.html) gefunden:
§ 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.
Kommentar von
demosthenesdemosthenes Da lag ich offensichtlich daneben - oh, oh!
Kommentar von
AuskunftAuskunft s.u.
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4Antwort von
Volker111 Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. --> Natürlich muss dann die Geschwindigkeit entsprechend reduziert sein, damit keine Fußgänger behindert oder gar gefährdet werden. Vorrang hat der Fußgänger.
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4Antwort von
AuskunftAuskunft
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Bürgersteig fahren.
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2Antwort von
starlightmemorystarlightmemory
lut dem aktuellen Fahrschulbuch und den dazu gehörigen Fragebögen, müssen Kinder bis zum vollendeten 8 Lebensjahr auf dem Gehweg fahren aber sie dürfen bis zum vollendeten 10 Lebensjahr auf dem Gehweg fahren solange niemand behindert, belästigt oder beschädigt wird ausser es ist unvermeidbar. Und wenn ein Radweg in der Nähe ist, so ist dieser zu nutzen.
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2Antwort von
manopmanop
Ich muss mich hier der Antwort von Auskunft anschliessen. Bis zum 08. Lebensjahr müssen sie auf dem Gehweg fahren und bis zum 10. Lebensjahr dürfen Sie es. Gerade in Innenstädten sollte man sich aber eher nach letzterem richten.
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manopmanop § 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen; wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen zu benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.
(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen sie absteigen.
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LongJohnLongJohn
Aber wenn doch was passiert hat das Kind bzw die Eltern (Mit-)Schuld, wenn es über 10 ist und auf dem Bürgersteig fährt. Ist neulich einer Bekannten von mir passiert,
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salsa123salsa123
Also ich hab jetzt erst mit meinen Kindern die Fahrradprüfung gemacht und dort nochmal nachgefragt: müssen bis 8 dürfen bis 10 aber können bis 12 (das ist der Polizei lieber, als ein Unfall und sie sagen auch nichts wenn die Kiddis korrekt und rücksichtsvoll fahren.
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danke für die genaue Antwort, genau das wollte ich wissen!