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Bis zu welchem Alter darf ein Kind auf dem Bürgersteig fahren?

gefragt von mamahelena am 23.03.2008 um 13:51 Uhr

Frage aus reinem Interesse, da meine Tochter vor kurzem von einer älteren Frau fürchterlich angepfiffen wurde, dass sie auf dem Bürgersteig fahrrad fährt.


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gri1su
beantwortet von gri1su am 23. März 2008 13:54
18x
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Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.


anonym
beantwortet von mekki am 23. März 2008 13:54
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Das Kind muss sogar bis zum 6. Lebensjahr auf dem Bürgersteig fahren..Es darf bis zum 10.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 23. März 2008 14:16

Zum Thema Fahrrad: Im § 2 (5) StVO steht das Kinder bis zum vollendeten 8 Lebensjahr auf dem Gehweg fahren MÜSSEN und Kinder bis 10 auf dem Gehweg fahren DÜRFEN.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 23. März 2008 13:55
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Kinder bis zum Alter von 8 Jahren müssen den Bürgersteig benutzen, Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen das.

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 23. März 2008 13:57
Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 23. März 2008 14:16

DH ich war da nicht so gut informiert wie du


pippi60
beantwortet von pippi60 am 23. März 2008 13:54
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Bis zum Alter von 6 Jahren müssen sie auf dem Bürgersteig fahren, bis 10 oder 12 dürfen sie es!


anonym
beantwortet von Nordfriesin am 23. März 2008 14:02
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Antworten hast Du ja schon genug bekommen! 10 ist die Korrekte Antwort!

ich ärgere mich manchmal maßlos über so kinderfeindliche Situationen! Mein Sohn ist 4 und fährt seid seinem letztem Geburtstag auch sein Fahhrad (vorher mit seinem Laufrad). Wäre ja noch schöner ihn mit seinen 4 jahren auf die Straße zu schicken nur weil irgendwelche Idioten auf der Straße laufen denen es nicht passt für die Sicherheit eines Kindes auf die Seite zu gehen! Da soll schon lieber ein Kind vom LKW mitgenommen werden! Da fällt mir echt nichts mehr zu ein! Wenn die keine Mitmenschen wollen sollen sie sich zu hause einschliessen. Da haben sie ihre Ruhe!! Man das macht mich so sauer!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von Fritzilein am 23. März 2008 13:52
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Bis 6

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 23. März 2008 14:17

Zum Thema Fahrrad: Im § 2 (5) StVO steht das Kinder bis zum vollendeten 8 Lebensjahr auf dem Gehweg fahren MÜSSEN und Kinder bis 10 auf dem Gehweg fahren DÜRFEN.


kiralee
beantwortet von kiralee am 23. März 2008 13:52
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Bis 12

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 23. März 2008 13:54

america
beantwortet von america am 23. März 2008 13:53
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soweit ich kenntnis habe, drf auf dem gehsteig gar nicht gefahren werden, egal wie alt die person ist

Kommentar von Nordfriesin am 23. März 2008 13:54

Falsch! Kinder dürfen!!!! Wäre ja noch schöner wenn mein 4 jähriges Kind auf der Straße fahren müsste!!!!

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 23. März 2008 14:14

hallo nordlicht hast recht, habe etwas gefunden

Zum Thema Fahrrad: Im § 2 (5) StVO steht das Kinder bis zum vollendeten 8 Lebensjahr auf dem Gehweg fahren MÜSSEN und Kinder bis 10 auf dem Gehweg fahren DÜRFEN.

Kommentar von Max666 am 23. März 2008 15:52

Och, wie wärs mit noch ein paar Ausrufezeichen mehr?

Kommentar von Max666 am 23. März 2008 15:53

Och, wie wärs mit noch ein paar Ausrufezeichen mehr?


anonym
beantwortet von Lissa am 23. März 2008 13:56
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Auch das Fahrrad fahren wird im Grundschulalter immer beliebter. Jedoch sollten Sie Ihre Kinder kritisch beobachten. Häufig können die Kinder zwar recht gut die Balance halten, sind aber mit der Koordination aller notwendigen Handlungen noch überfordert.

Deshalb dürfen Kinder bis zum 10. Lebensjahr auch noch auf dem Fußweg Rad fahren.

Eine selbstständige Verkehrsteilnahme sollten Sie in diesem Alter noch nicht zulassen. Radfahren ist in der 3. und 4. Klasse das Hauptthema der Verkehrserziehung. Die Teilnahme und erfolgreiche Absolvierung der Fahrradausbildung gibt ein wenig mehr Sicherheit.

http://www.familienhandbuch.de/cmain/fAktuelles/aGesundheit/s_639.html

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg (StVO § 2 Abs. 5).


Qetan
beantwortet von Qetan am 23. März 2008 23:38
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Bis zum 8.Lebensjahr müssen Kinder den Gehweg benutzen.


anonym
beantwortet von radfahrer am 20. August 2008 12:18
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Diese Links sollte sich jeder Radler (und Autofahrer und Fußgänger; aber auch Polizeibeamter!) mal ansehen:

jeweils "3 x w" (musste ich hier weglöschen, da die Eingabe vom System komischer verweigert wurde:

adfc-bayern.de/aworadeln.htm

adfc.de/files/2/240/Broschuere_MoKuRa.pdf


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