Frage aus reinem Interesse, da meine Tochter vor kurzem von einer älteren Frau fürchterlich angepfiffen wurde, dass sie auf dem Bürgersteig fahrrad fährt.
Das Kind muss sogar bis zum 6. Lebensjahr auf dem Bürgersteig fahren..Es darf bis zum 10.
america am 23. März 2008 14:16 Zum Thema Fahrrad: Im § 2 (5) StVO steht das Kinder bis zum vollendeten 8 Lebensjahr auf dem Gehweg fahren MÜSSEN und Kinder bis 10 auf dem Gehweg fahren DÜRFEN.

Kinder bis zum Alter von 8 Jahren müssen den Bürgersteig benutzen, Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen das.
raubkatze am 23. März 2008 13:57 Hier steht noch mehr dazu: http://www.vms-verlag.de/download/helmi/03-buergersteig.pdf
america am 23. März 2008 14:16 DH ich war da nicht so gut informiert wie du

Bis zum Alter von 6 Jahren müssen sie auf dem Bürgersteig fahren, bis 10 oder 12 dürfen sie es!
Antworten hast Du ja schon genug bekommen! 10 ist die Korrekte Antwort!
ich ärgere mich manchmal maßlos über so kinderfeindliche Situationen! Mein Sohn ist 4 und fährt seid seinem letztem Geburtstag auch sein Fahhrad (vorher mit seinem Laufrad). Wäre ja noch schöner ihn mit seinen 4 jahren auf die Straße zu schicken nur weil irgendwelche Idioten auf der Straße laufen denen es nicht passt für die Sicherheit eines Kindes auf die Seite zu gehen! Da soll schon lieber ein Kind vom LKW mitgenommen werden! Da fällt mir echt nichts mehr zu ein! Wenn die keine Mitmenschen wollen sollen sie sich zu hause einschliessen. Da haben sie ihre Ruhe!! Man das macht mich so sauer!!!!!!!!!!!
Bis 6
america am 23. März 2008 14:17 Zum Thema Fahrrad: Im § 2 (5) StVO steht das Kinder bis zum vollendeten 8 Lebensjahr auf dem Gehweg fahren MÜSSEN und Kinder bis 10 auf dem Gehweg fahren DÜRFEN.

Bis 12
kiralee am 23. März 2008 13:54 Sorry, bis 10 http://www.kinderinfo.de/verkehr/radneu97.htm - 4k

soweit ich kenntnis habe, drf auf dem gehsteig gar nicht gefahren werden, egal wie alt die person ist
Falsch! Kinder dürfen!!!! Wäre ja noch schöner wenn mein 4 jähriges Kind auf der Straße fahren müsste!!!!
america am 23. März 2008 14:14 hallo nordlicht hast recht, habe etwas gefunden
Zum Thema Fahrrad: Im § 2 (5) StVO steht das Kinder bis zum vollendeten 8 Lebensjahr auf dem Gehweg fahren MÜSSEN und Kinder bis 10 auf dem Gehweg fahren DÜRFEN.
Och, wie wärs mit noch ein paar Ausrufezeichen mehr?
Och, wie wärs mit noch ein paar Ausrufezeichen mehr?
Auch das Fahrrad fahren wird im Grundschulalter immer beliebter. Jedoch sollten Sie Ihre Kinder kritisch beobachten. Häufig können die Kinder zwar recht gut die Balance halten, sind aber mit der Koordination aller notwendigen Handlungen noch überfordert.
Deshalb dürfen Kinder bis zum 10. Lebensjahr auch noch auf dem Fußweg Rad fahren.
Eine selbstständige Verkehrsteilnahme sollten Sie in diesem Alter noch nicht zulassen. Radfahren ist in der 3. und 4. Klasse das Hauptthema der Verkehrserziehung. Die Teilnahme und erfolgreiche Absolvierung der Fahrradausbildung gibt ein wenig mehr Sicherheit.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/fAktuelles/aGesundheit/s_639.html
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg (StVO § 2 Abs. 5).

Bis zum 8.Lebensjahr müssen Kinder den Gehweg benutzen.
Diese Links sollte sich jeder Radler (und Autofahrer und Fußgänger; aber auch Polizeibeamter!) mal ansehen:
jeweils "3 x w" (musste ich hier weglöschen, da die Eingabe vom System komischer verweigert wurde:
adfc-bayern.de/aworadeln.htm
adfc.de/files/2/240/Broschuere_MoKuRa.pdf