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Bis wieviel Stunden dürfen ausländische Studenten in der Woche arbeiten?

Frage von rud77 rud77

Bis wieviel Stunden dürfen ausländische Studenten arbeiten (im Semester) und bis wieviel Geld dürfen Sie im Monat verdienen (z.B. bei 25 € die Stunde)?

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Antworten (6)

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    Antwort von powerfraqu6464 powerfraqu6464

    Ich hoffe mal doooch, genauso viel wie inländische. Alles andere wäre ja schon wieder arg bös.

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    Antwort von GiuliaG GiuliaG

    welcher job wird denn mit 25 euro die Stunde bezahlt? Will ich auch haben

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    oh ja - ich bitte auch;-)

  • 1
    Antwort von user1030 user1030

    90 Ganztage oder 180 Halbtage. Als halber Tag gelten Arbeitszeiten bis zu vier Stunden. Man darf kombinieren (z. B. 45 Tage der Ganztagbeschäftigung plus 90 Tage Halbstagbeschäftigung)

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Genauso viele Stunden wie die deutschen Studenten auch, denke ich mal

    Kommentar von yuehan yuehan

    Nein leider nicht. Die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit ist eingeschränkt, da bei Drittstaatlern der Aufenthaltszweck STUDIUM das entscheidende ist.

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    Antwort von yuehan yuehan

    (1) Das was JDarek geschrieben hat UND man darf (2) mehr als 180 halbe Tage arbeiten, wenn die Tätigkeit an der Uni/FH ist oder es eine hochschulbezogene Tätigkeit an einer Hochschulnahmen Organisation ist (z.B. Tutor beim AStA). Außerdem sind studienbezogene-studienförderliche Tätigkeiten über die 180 halben Tage erlaubt, wenn sie vom Fach als studienförderlich eingeschätz werden (z.B. Architekturstudent arbeitet ein mal in der Woche im Architekturbüro). (3) Man darf nie mehr als regelmäßig 20 Stunden die Wochen arbeiten (Ausnahme Semesterferien-Jobs). (4) Geld verdienen darf man so viel wie man will. Wer mehr als 400 Euro verdient muss halt Sozialversicherungsabgaben leisten und irgendwann wird auch die Lohnsteuer fällig. (3) Verdienen darf man soviel wie man will

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    Antwort von user1030 user1030
    1. Ausländische Studenten aus Nicht-EU/EWR – Staaten 90 Ganztage oder 180 Halbtage. Als halber Tag gelten Arbeitszeiten bis zu vier Stunden. Man darf kombinieren (z. B. 45 Tage der Ganztagbeschäftigung plus 90 Tage Halbstagbeschäftigung).

    2. Ausländischen Studenten aus Polen, Lettland, Litauen, Estland, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Slowakei mit Freizügigkeitsbescheinigung gelten die oben beschriebenen Regelungen.

    Aber: Wenn arbeitsgenehmigungsfreien Beschäftigungszeiten „verbraucht“ sind, kann man bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung stellen.

    1. Studenten aus anderen EU-Ländern Für alle anderen EU-Studenten gelten, soweit ich weiß, die Regelungen für deutsche Studenten. Das heißt in den Semesterferien kann man unbegrenzt arbeiten, im Semester gibt es bestimmte Grenzen.
    Kommentar von rud77 rud77rud77

    Aber wie ist das im Laufe des Semesters? Habe gehört, dass ein ausländischer Student in der Zeit (also außerhalb der Semesterferien) nicht in Vollzeit arbeiten darf. Es heisst bei einer Teilzeitbeschäftigung wieviel Stunden darf er überhaupt arbeiten in der Woche?

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