Hallo,
ich wollte meine eigenen, produzierten Produkte (klar Neuware) in geringer Anzahl verkaufen.
Bis wieviel darf ich im Jahr verkaufen, ohne Gewerbeanmeldung und Steuern zu bezahlen?
Danke
Hallo,
ich wollte meine eigenen, produzierten Produkte (klar Neuware) in geringer Anzahl verkaufen.
Bis wieviel darf ich im Jahr verkaufen, ohne Gewerbeanmeldung und Steuern zu bezahlen?
Danke
Gar nicht! Produktion und Verkauf einerseits und Privatverkaeufer andererseits schliessen sich gegenseitig aus.
Du handels bereits gewerbsmaessig, wenn die Taetigkeit auf Dauer angelegt und mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob ueberhaupt ein Gewinn erzielt wird. Allein die Absicht, irgendwann einen Gewinn erzielen zu wollen, reicht hier voellig aus.
Wenn du also etwas produzierst, um es zu verkaufen, handelst du in jedem Fall gewerbsmaessig, musst eine entsprechendes Gewerbe anmelden und kannst auch gegenueber Verbrauchern die gewaehrleistung nicht ausschliessen. Lediglich bei der Steuer kommt es dann auf Umsatzhoehe und Hoehe der Gewinne an.
Eine Gewerbeanmeldung kostet nicht die Welt - ruf mal im Rathaus an. Oft genügen hier bereits 20 Euro.
Wenn Du mit dem Verkauf ein Einkommen erzielst, wirst Du diese Einkünfte auch versteuern müssen - egal, wie hoch diese Einkünfte sind. Berücksichtigt wird ein Einkommensteuerfreibetrag von etwa 8000 Euro jährlich.
Der Freibetrag für Gewerbesteuer hingegen ist deutlich höher.
Ahja... danke, die GF-Suchoption kenne ich ;-)
Leider steht dort nichts konkretes, was meine Frage betrifft!
hallo,
du kannst die kleinunternehmerreglung beantragen. da zahlst du bis 50 000 euro glaube ich keine steuern
Ich wollte aber ohne Gewerbeschein. Weil der kostet ja auch bei uns 24 Euro.
Und wollte auch nicht immer dem Finanzamt ne Meldung einreichen. Muss man auch bei §19 UStG...
Nee, ich suche eine Regelung, die für Privatleute und Neuware gültig ist.
Wer Neuware produziert und verkauft - und dies eben nicht nur gelegentlich - gehört nicht mehr zu den Privatleuten, sondern handelt gewerblich.
Die 24 Euro für die Gewerbeanmeldung kannst Du als Ausgabe in der Einnahme-/Überschußrechnung verbuchen.
Eine Einkommensteuererklärung ist für einen Kleinunternehmer nicht viel komplizierter als ein Lohnsteuerjahresausgleich, es wird lediglich ein einziges weiteres Formular benötigt - und natürlich die E/Ü-Rechnung.
Gut und richtig erklärt ! DH