Hallo. Ich beziehe derzeit etwa 1050 Euro monatliche Witwenrente. In einigen Monaten erreiche ich das 65. Lebensjahr und möchte zusätzlich zur Witwenrente meine Altersrente beantragen. Da ich nur bis zu meinem 40. Lebensjahr arbeitstätig war, wird meine Altersrente nicht allzu hoch ausfallen. Aber ich denke doch, dass ich vielleicht etwa 400-500 Euro zusätzlich zur Witwenrente bekommen werde. Nun meine Frage: Bis zu welcher Höhe muss meine Rente nicht versteuert werden, also nicht beim Finanzamt angegeben werden ? Und: Muss ich beim Finanzamt dann ggf. auch Geldvermögen auf meinen Konto, oder Wohneigentum, angeben ? Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antworten. Grüße, Gabi
Je nach Jahr des Rentenbeginns wird ein bestimmter Anteil der Rente als steuerpflichtiges Einkommen gerechnet.
Lief die Rente schon 2005, sind es für diese 40%.
Ich würde nach dem ersten Jahr des Rentenbezugs eine Steuererklärung abgeben, denn das Finanzamt wird sowieso über die Zahlung der Rente informiert und würde zu einer Steuererklärung auffordern.
Falls du keine weiteren Einkünfte hast, ist die Gefahr, dass du Steuern zahlen musst, recht gering.
Du musst auf jeden Fall ein Steuererklärung abgeben. http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par22.html Für dich trifft § 22 (1) Satz 1 Nr. bb zu. Auf dieser Seite findest du eine Tabelle, wie hoch der zu versteuern Teil in Prozent von deiner Rente ist. Dieser Betrag wird dann für die nächsten Jahre festgeschrieben. Daraus ermittelt dann das FA die Einkünfte. Hinzu zählen natürlich auch noch die ganzen Abzüge (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen usw.). Es gibt dann eine gewisse Freigrenze, wo du keine Steuer zahlen musst. Allerdings kann ich dir nicht sagen, wie hoch diese ist. Wohneigentum und Geld was auf deinem Konto ist, musst du nicht angeben. Ausser es handelt sich um Einnahmen. Also Kapitalerträge, Mieteinnahmen ect.
Was ist denn das für eine unsachliche Antwort ? Meine Frage ist ernst gemeint und ich würde auch sehr gerne ernste Antworten erhalten ? Wird Rente überhaupt versteuert ? Wenn ja, ab welchem Betrag ?
knattertatter am 26. Oktober 2009 20:35 ich meine meine Mutter hat mal zu mir gesagt was über 1500 geht das muss man versteuern aber sie hatte knapp darunter und wenn Du Bsp. 1520 hast musst Du 20 Euro versteuern
Das ist Quatsch.
Die Versteuerung richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und wird für jeden individuell ausgerechnet.

Meine Verstorbene Mutter hatte knapp 1500 Euro Rente sie musste keine Steuern zahlen nur Pflegekasse sie ist im Juli 2009 vertsorben
knattertatter am 26. Oktober 2009 20:31 zur Pflegeversicherung musste sie ein paar Euro zahlen und mehr nicht

Der Rentenfreibetrag von € 8.326,00 wird vom Finanzamt für die Folgejahre festgeschrieben und gilt damit auch für die Jahre ab 2009.
Nur Einnahmen sind steuerpflichtig.
8326 Euro jährlich ? Da wäre ich ja jetzt mit knapp 13.000 Euro schon drüber ?!
ReinerUnsinn am 26. Oktober 2009 20:32 Das ist richtig. Dann wirst Du irgendwann ein paar Steuern bezahlen.
Man kann natürlich da was gegenrechnen. Krankenkasse, Pflegeversicherung, andere Ausgaben usw.
Was du schreibst, ist reiner Unsinn.
Der Freibetrag ist bei jedem anders und errechnet sich aus dem steuerpflichtigen Anteil der Rente und dieser richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbeginns.

Bohhhhhhhhhhh was bist du eine Reiche Frau dann darfst du auch steuern zahlen