Hi.. Mein Bruder (14) möchte gerne wissen, wieviel Euro er sich monatlich dazu verdienen darf, ohne irgendwie Steuern zahlen zu müssen??
Gruß
Neben dem steuerlichen Aspekt sollten auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse beachtet werden, solltest du mehr als 350 Euro im Monat verdienen, bist du nicht mehr in der kostenlosen Familienversicherung, sondern mußt dich selber versichern, was mal 140 Euro pro Monat wären ...
400 Euro
BigKingXXL am 16. August 2009 19:44 falsch! Ab 2009 sind 325 Euro http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000627.htm
was ist denn das für ne Seite? Total veraltet!325 Euro? Das stimmt doch gar nicht!
antola61 am 17. August 2009 19:44 die Gerinverdiener-Grenze ist nicht veraltert, aber was anderes als die geringfügige Beschäftigung!!! Hier sind es 400€!
Geringverdiener sind z.B. Lehrlinge, die müssen bei diesem Verdienst (325€) keine Sozialversicherung zahlen, das muss der AG übernehmen.
ca. 800 Euro monatlich. Allerdings darf er mit 14 noch gar nicht so viel arbeiten. In diesem Fall würde aber das Kindergeld eventuell wegfallen
Marieke2712 am 16. August 2009 19:43 aber nur bis 400,- wenn du auch die Sozialversicherungsbeträge sparen willst (Minijob)
es geht um Steuern! Außerdem zahlt er als Schüler eh keine Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung, höchstens Rentenversicherung. Bei einem 400 Euro Job führt der Arbeitgeber automatisch Steuern und Sozialabgaben ab, so daß man weniger Stundenlohn bekommt ohne dadurch irgendwelche Ansprüche zu erwerben!
antola61 am 17. August 2009 19:45 na, wenn er als Schüler mehr als 400€ verdient zahlt er sehr wohl SV-Beiträge! Außer es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung (max. 50 Tage oder 2 Monate im Jahr)

minijob 400€, alles was drüber liegt muss versteuert werden... aber mit 14 darf er eh noch nicht arbeiten nach jugendschutzgesetz
Er arbeitet ja nicht, sondern führt gleichzeitig sein Hobby aus, bzw hat das vor

das kommt drauf an, ob als Angestellter oder selbständig!
als Angestellter bei regelmäßiger monatlicher Arbeit 400€
kurzfristig könnte er 50 Tage oder 2 Monate im Jahr arbeiten, müßte keine SV-Beiträge zahlen und könnte sich die Steuer, die zwar momentan einbehalten wird durch ESt-Erklärung zurückholen
selbständig gilt der Grundfreibetrag (ca. 7800 €) d.h. sein Gewinn dürfte nicht darüberliegen. Allerdings auch wenn er drüberliegt, sind das anfangs (knapp über 7800€) nicht viele Steuern
stimmt so nicht! Wenn er Schüler ist, spielt die Höhe des Einkommens für die Frage der Krankenkasse keine Rolle, solange er in den Ferien arbeitet!!! Wenn er mehr als 400 Euro im Monat verdient wäre und nicht nur in den Ferien arbeitet, dann wäre er ein normal beschäftigter und der Arbeitgeber müßte sich an der Krankenkasse beteiligen, so daß es nicht mal die Hälfte von 140 Euro sind!!
meine aussage bezieht sich auf eine selbstständige tätigkeit.