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bis wie viel uhr dürfen 16 jährige abends raus?

Frage von WrongTurn7 WrongTurn7

bis wie viel uhr dürfen 16 jährige abends raus?

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Antworten (28)

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    keine Grenze; das Jugendschutzgeetz schreibt nur die Verweildauer in Gaststätten, Diskotheken usw. vor; wenn Du z.B. bei einem Freund bist und auch nach 24.00 Uhr nach Hause gehst ist das kein Problem; beim Jugendschutz geht es um den Schutz vor bestimmten (möglicherweise) schädlichen Einflüssen, aber nicht um den Aufenthalt auf dem Heimweg usw.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    richtig

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    Antwort von Yzerman19 Yzerman19

    Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 24.00 Uhr http://bundesrecht.juris.de/juschg/index.html

    Kommentar von Yzerman19 Yzerman19Yzerman19

    Gilt nur für Gaststätten und Tanzveranstaltungen

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    genau öffentlichkeit is nich einfach so rumlaufen ;)

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    Antwort von ullagio ullagio

    Normal bis 22.00Uhr mit ausnahmen 24.00Uhr

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    richtig

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    falsch!!!

    Kommentar von mentecaptum mentecaptummentecaptum

    warum, wo steht´s?

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    falsch: 16 jährige dürfen Gaststätten und Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr besuchen.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    lol nur wenn papa und mama ja sagen

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    Antwort von caveona caveona

    In die Kneipe bis 24 Uhr, zu Freunden solange du willst. Wie das dann mit dem Heimlaufen ist weiß ich allerdings nicht.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    richtige Antwort; heimlaufen kann er/sie zu jeder Zeit; es ist ja nicht verboten draússen herumzulaufen;

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    aber nur zu freunden wenn ellis bescheid wissen, eigentlch

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    Antwort von Background Background

    24 uhr ist schluß

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    auf gar keinen

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    Antwort von nexus77 nexus77

    24

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

  • 2
    Antwort von nexus77 nexus77

    24

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    echt nich

  • 1
    Antwort von stefvol stefvol

    um 20 Uhr genau - basta - keine Widerrede

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    lool

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    20 Uhr ins Bett

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Solange, wie es die Eltern erlauben.... Dies gilt allerdings nicht für Gaststätten etc.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    nich ganz eltern können auch für vernachlässigung herangezogen werden

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    Antwort von albundysohn albundysohn

    24.00 Uhr

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    nope

    Kommentar von Faultier FaultierFaultier

    doch 24 Uhr ist richtig

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    nope

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    Antwort von HollywoodWhore HollywoodWhore

    der Aufenthalt in Gaststätten oder auf öffentlichen Veranstaltungen ist bis 24 Uhr gestattet

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    Antwort von flocke12 flocke12

    Hallo, ich würde sagen, zwischen 21:00 Uhr im Winter und 22:00 in den Sommermonaten. Möchte hier aber einschränkend sagen, daß diese Zeiten mit den Eltern abgesprochen werden sollten, damit sie sich keine unnötigen Sorgen in diesem Alter machen müssen. Habe das so bei meinen 3 Kindern gehandhabt und bin gut damit gefahren. Ein gegenseitiges Vertrauen sollte auch da sein. Ebenfalls sollten die Eltern wissen, wo man sich aufhält. Gruß flocke12

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    Antwort von ThunderHawk ThunderHawk

    Raus? Also vor die Tür? Naja, 24 Std. am Tag.

    Disco, Kneipen usw. bis 24 Uhr, es sei den es gibt eine Begleitperson mit Erlaubnis der Eltern oder es ist direkt ein Erziehungsberechtigter dabei. Darum merke: nimm Mama und Papa mit in den Schuppen, darfste tanzen bis in die Puppen.

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    Antwort von Ulibaerchen Ulibaerchen

    22:00 Uhr, es sei denn, Mami sagt was anderes. ;-)

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    Antwort von DaExorcist999 DaExorcist999

    solange sie wollen!! keine 13 mehr....

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    Antwort von Armindo Armindo

    22.00Uhr

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    Antwort von brunhilde45 brunhilde45

    die komplette Version vom Jungendschutzgesetz ist über die website des Bundesministeriums für Familie usw. download- und printversionsmässig verfügbar.

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    Antwort von kimmo kimmo

    Bis 22 Uhr.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    22 uhr...

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    Antwort von einfachnadine einfachnadine

    22 uhr

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    Antwort von wernilein wernilein

    22.00 Uhr

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    Antwort von moon73 moon73

    Bis 0 Uhr.

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    Antwort von Badpeace Badpeace

    benutz doch mal die SuFu, das worde zemlich oft gefragt

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    Antwort von mentecaptum mentecaptum

    0.00 Uhr

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    Antwort von oberaden oberaden

    bis max 22 danach erw

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    Antwort von buebue buebue

    22 uhr

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