Hallo Leute Marihuana darf man ja haben als eigenbedarf. Jetzt meine Frage Bis wie viel Gramm denn? würde 0,5 gramm noch gehen?
Bis wie viel gramm darf man marihuana besitzen im Eigenbedarf?
Antworten (6)
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3Antwort von
VMaxerVMaxer
Besitzen darfst du nicht mal 0,5 Gramm, jedoch würde ein Verfahren aller Wahrscheinlichkeit wieder eingestellt werden.
Am besten liest du dir mal den Link durch, da wird alles beschrieben. http://de.wikipedia.org/wiki/RechtlicheAspektevon_Cannabis
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1Antwort von
aXXLJaXXLJ
Nein, Marihuana darf man eben nicht haben als "Eigenbedarf". Würde man es haben dürfen, würde es einem bei einer Kontrolle nicht weggenommen werden. Der so genannte Eigenbedarf ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. In den meisten Bundeslängern gilt eine 6 Gramm-Eigenbedarfsgrenze. In Berlin sind es 15 Gramm. In Nordrhein-Westfalen sind es 10 Gramm. In Bayern und einem der neuen Bundesländer gilt hingegen 0 Gramm. Besitzt man mehr als diesen Eigenbedarf, macht man sich verdächtig zu handeln. Besitzt man also beispielsweise die von Dir genannten 0,5 g, dann wird es bei einer Kontrolle beschlagnahmt, es wird eine Anzeige verfasst und der Staatsanwalt entscheidet darüber, ob das Verfahren eingestellt wird. Es kann eingestellt werden, muss aber nicht...Insbesondere im Wiederholungsfall steigen die Chancen, dass ein Verfahren nicht (mehr) eingestellt wird.
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1Antwort von
Commodore64Commodore64
Exakt 0,000 Gramm. Es ist und bleibt verboten.
Die Sache mit dem Eigenbedarf ist dass die Strafe beim ersten mal sehr milde ausfallen KANN aber nicht muß wenn man das erste mal erwischt wird und das Verfahren KANN - muß aber nicht - wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Die Geschichte mit dem Eigenbedarf macht es nicht legal, kann aber die Strafe mildern bzw. in seltenen Fällen sogar ganz abwenden.
Aber besitzen darf man das so oder so nicht!
Der Unterschied ist übrigens auch dass alles über den Eigenbedarf als Drogenhandel gewertet wird, da gibt es immer volle Strafe und das wird auch nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da ist dann richtig Knast drauf!
"Richtig Knast drauf" ist definitiv falsch. Auch bei einer Verurteilung mit dem Hintergrund "nicht geringe Menge" (> 7,5 g THC) ist Bewährung möglich.
Das war etwas simpel ausgedrückt. Bewährung ist ja strenggenommen eine Haftstrafe die dann aber zur Bewährung ausgesetzt wird.