Weiss das jemand? Ich habe gehört bis zum 12ten Lebensjahr und dann nicht mehr. Stimmt das? Und wenn ja, kann man das doch noch irgendwie bei Finanznot "verlängern". Der Vater wird voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht auf einen grünen Zweig kommen, so dass er zahlen könnte.
Bis wann zahlt das Jugendamt für ein Kind wenn die unterhaltspflichtige Person nicht zahlen kann?
Antworten (4)
-
2Antwort von
india9 Bis zum 12 Lebensjahr des Kindes (leider!!!), danach kann man einen Aufschlag aufs Kindergeld erhalten, wenn das Einkommen unter Grenzen liegt.
Kommentar von
NordfriesinNordfriesin Kindergeldzuschlag kann man auch MIT UVG beantragen!!!
Kommentar von
Eddy21Eddy21 Hier geht es um den Unterhalts-Vorschuss und der wird nur 72 Monate gezahlt ! Entweder 6 Jahre ständig, oder bis zum 12 ten Lebensjahr mit Unterbrechungen !
-
2Antwort von
Eddy21Eddy21
Unterhaltsvorschuß wir für 6 Jahre dauernd bezahlt, und bis 12 Jahren in Abständen, aber nicht länger als 72 Monate insgesamt !
Und das ist es auch nur der halbe Betrag den der Vater zahlen müsste !
-
1Antwort von
grisu05grisu05
Ich kenne ja Deine Situation nicht. Die Gesetzgebung geht ja davon aus, daß Du ab einem gewissen Alter Deiner Kinder ja auch selber wieder arbeiten gehen kannst. Wenn das jüngste Kind 6 ist, kann Dein Ex verlangen, daß Du auch selber zum Unterhalt beträgst. Meine Exe verhindert das durch "Unterhaltsprostitution": Sie läßt sich z.B. wenn ich sie auf Unterhalt verklagen könnte, wieder ein neues Kind machen.. Mit ihrem neuen LAP hat sie ein eigenes Haus - aber über dieses Thema hat sich Sheela ja auch schon ausgiebig ausgelassen.
-
-
1Antwort von
sheela2011sheela2011
Bei mir war es damals so daß das Jugendamt bis zum 12ten Lebensjahr meiner Tochter und meines Sohnes bezahlt hat war im Gestz so verankert, verlängern konnte ich es nicht, Kommentar vom Jugendamt: Sie leben jetzt mit einem neuen Partner zusammen, soll der Stiefvater jetzt den Unterhalt übernehmen. Zu sagen hatte er aber bei der Erziehung nichts, war ja nicht ihr leiblicher Vater. Der leibliche Vater hat nie einen Cent Unterhalt bezahlt, hat aber seit 10 Jahren ein eigenes riesen Haus mit riesigem Grundstück, alles vom Unterhalt seiner Kinder bezahlt.
Kommentar von
nadila ;( Danke liebe sheela, für die schnelle Antwort! Das deckt sich dann also doch mit dem,w as ich auch gehört habe. Hatte gehofft dass sich da im Unterhlatsgesetz evtl. etwas verbessert/geändert haette.
Kommentar von
sheela2011sheela2011 Gerne geschehen, es wird sich wohl kaum was ändern, und wenn auch manche Besserwisser glauben sagen zu müssen mann würde den " armen " Vater abzocken, das stimmt nicht. Ich habe einmal versucht den Unterhalt pfänden zu lassen und bekam prompt vom Jugendamt einen Anruf wie ich es wagen könnte diesen " armen " Mann so anzugehen. Nach 3 Jahren und 28 Gerichtsverhandlungen ( die immer Er angestrengt hat ) wegen den Unterhaltszahlungen, hab ich irgendwann aufgegeben um den Unterhalt zu kämpfen.
Kommentar von
Wolfi0410Wolfi0410 Also entweder gehört ihm das Haus nicht oder er hat den Unterhaltsvorschuß des JA an das JA zurück gezahlt.
Glaub mir, die verschenken nichts. Die schicken auch den Gerichtsvollzieher los und lassen die EV abnehmen und das dann regelmäßig alle 3 Jahre bis sie ihr Geld haben. Vielleicht zahlt er ja dort heute noch in Raten zurück.Kommentar von
sheela2011sheela2011 Sorry, wenn ich Dir widerspreche, aber das stimmt nicht. Ich habe erfahren, das er in einer Lotterie gewonnen hat, er hat ne Lebensgefährtin, den Lotteriegewinn hat er als Anzahlung für das Haus genommen, allerdings hat er das so gedreht das er die Anzahlung als Hypotheke von seiner Lebensgefährtin genommen hat ( so steht es im Grundbuch ). Ein Bekannter von mir ist Gerichtsvollzieher, er sagte mir ich kann mich ins Grundbuch als Schuldner eintragen lassen ( da sich die Unterhaltsschulden mit Zinsen bereits auf ca 50000 Euro belaufen ), dann kann er das Haus nie verkaufen ohne mich vohrher zu fragen und ich könnte dann beim Verkauf anwesend sein. Ausserdem kann ich jetzt nichts mehr einklagen, unsere Kinder sind schon volljährig, die müßten jetzt die Aussenstände einklagen, tun sie aber nicht, ist ja ihr " Papa " und ich habe keine Kraft mehr, möchte nur noch meine Ruhe vor diesem Mann.
Das stimmt nicht ganz, insgesamt nicht länger als 72 Monate !