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Bis wann muss Nebenkostenabrechnung zugestellt sein nach Auszug?

Frage von Scary674 Scary674

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur Zustellung der Betriebskostenabrechnung. Ich habe vom 1.7.2010 bis 30.06.2011 in einer Wohnung gelebt und bin nun am 01.07.2011 nun umgezogen. Demnach habe ich aus der alten Wohnungen Abrechnungsperioden für die zweite Jahreshälfte 2010 und die erste Hälfte 2011. Jetzt im Oktober bekam ich die Abrechnung für die 2010 hälfte. Theoretisch würde die erste 2011 Hälfte ja erst im Oktober 2012 kommen. Ist es rechtens, dass ich so lange noch auf diese Abrechnung warten muss? Da ich 2011 ja das erste halbe Jahr drin gewohnt hab hätten die mir nicht die Abrechnung bei 2010 mit einbringen können? Immerhin käme diese Abrechnung ja erst eineinhalb Jahre nach meinem Auszug dann. So lange warten finde ich nicht in Ordnung. Immerhin wurden die Endzäherstände an meinem Auszugstag am 30.06. ja auch aufgenommen.

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Theoretisch würde die erste 2011 Hälfte ja erst im Oktober 2012 kommen. Ist es rechtens, dass ich so lange noch auf diese Abrechnung warten muss?

    ja, der Vermieter muß seinen Abrechnungszeitraum nicht nach dem Ein- und Auszug der Mieter richten. Wichtig ist nur, daß dieser immer 12 Mon. umfasst. In Deinem Fall beträgt halt der Abrechnungszeitraum vom 1.1.-31.12. und der Nutzungszeitraum vom 1.7.-31.12.2010 (usw.)

    Da ich 2011 ja das erste halbe Jahr drin gewohnt hab hätten die mir nicht die Abrechnung bei 2010 mit einbringen können?

    Wie soll das gehen, die Verbrauchsrechnungen für das Jahr 2011 für Wasser, Heizung, usw. werden doch erst Anfang 2012 erstellt.

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Das ist alles in Ordnung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Zwischenabrechnungen bei Auszug eines Mieters vorzunehmen.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Die kann sogar erst am 31.12.12 kommen, so ist es gesetzlich geregelt...

    Wie soll denn Deiner Meinung nach der Vermieter eine Abrechnung für ein Jahr erstellen, das noch gar nicht beendet ist???

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    Antwort von anitari anitari

    Die NK-Abrechnung muß dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des ebenfalls 12monatigen Abrechnungszeitraumes zugehen. Ein- oder Auszugsdatum haben damit nichts zu tun.

    Ist z. B. Der Abrechnungsjahr das Kalenderjahr hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12. 2011 die Abrechnung für 2010 zu erstellen und Dir zuzuschicken. Für 2011 wäre das dann bis 31.12.2012.

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    Antwort von Reservist Reservist

    Ist korrekt, Abrechungszeitraum 2010 kann bis Ende '11 eingefordert werden

    Man kann auch bis zu zwei Jahre warten.

    Auszug z.B. am 1.2.2010, Abrechnung kommt am 30.12.2011. Auch noch legal.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    2010 wird bis Ende 2011 zugehen und der Anteil für 2011 bis Ende 2012. Berücksichtigt werden für 2011 die Werte bis zum Auszug. Die Abrechung erfolgt im Kalenderjahresrythmus, sofern der Mietvertag nicht anderes vorsieht.

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    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    Die Frist geht immer bis zum 31.12. des Folgejahres. Eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 (oder auch nur Teile davon) muss also bis spätestens 31.12.2012 vorliegen.

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