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bis wann muß mein Fahrzeug nach einem nichtverschuldeten unfall repariert sein?

gefragt von benita16 am 06.12.2007 um 17:01 Uhr

Vor ca.1 Jahr rammte mich ein rückwärtsfahrendes Auto. Für Laien sichtbar war nur die Stoßstange zersplittert und eingedrückt.Der Unfallverursacher wollte die Sache ohne Versicherung regeln(Schuldanerkenntnis vorhanden). Später beim TÜV wurde festgestellt, daß der Schaden weit größer ist als angenommen, da die gesamte Front verformt war. Ich meldete daraufhin den Schaden der gegnerischen Versicherung, ließ den Schaden jedoch erst jetzt reparieren. Die gegnerische Versicherung will nun den Schaden nicht mehr bezahlen. Wann muß ich eigentlich nach einem Unfall spätestens eine Reparatur vornehmen lassen? Kann ich vom Schädiger auch direkt Schadenersatz verlangen?


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koira1975
beantwortet von koira1975 am 6. Dezember 2007 17:31
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Wann hast Du den Schaden der Versicherung gemeldet und was haben sie dann zu Dir gesagt?

Kommentar von benita16 am 6. Dezember 2007 18:20

Hallo koira1975! Ich habe den Schaden der gegnerischen Versicherung nach etwa 2-3 Wochen gemeldet, nachdem dies der Unfallgegner nicht getan hat. Der SB der Versicherung wollte mir einen Fragebogen zusenden, der jedoch nie bei mir ankam. Der Unfallgegener hat wie ich erfahren habe einen bekommen und den Schadenhergang "leicht verharmlost"

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 6. Dezember 2007 19:22

Hallo Benita! Das ist leider schlecht;-(! Die Versicherung und auch Du haben ja nichts schriftliches von damals in der Hand (von Dir)....Ich nehme an, dass Du zur Zeit des Unfalles auch kein Gutachten hast erstellen lassen, oder? Wie lange ist denn die TÜV-Geschichte her? Das Problem ist, einmal, dass es nun schwer wird zu beweisen, dass es KEINE Folgeschäden gab und auch, dass kein grösserer Schaden entstanden ist, WEIL Du den Wagen ja nach dem Unfall mit verzogener Karassorie weiter gefahren bist (nehme ich jedenfalls an, dass Du das getan hast!).Ich fürtchte, es wird auf eine Schätzung hinauslaufen, bei der Du Verlust machst.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 6. Dezember 2007 17:32
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Der Fahrer, der Halter und die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs haften als Gesamtschuldner. Der Ersatzanspruch verjährt erst nach drei Jahren,hieraus ergibt sich für die Gegenseite also kein Leistungsverweigerungsrecht. Theoretisch hättest Du den Schaden gar nie reparieren lassen müssen und hättest trotzdem Schadensersatz verlangen können, da das Fahrzeug in beschädigtem Zustand weniger wert ist als vor dem Unfall. Ohne den Fall zu kennen vermute ich, dass die gegn. Versicherung jetzt Probleme macht, weil sie vermutet, dass der heute geltend gemachte Schaden nicht von dem damaligen Unfall stammt. Die Beweislast für den Zusammenhang der jetzt reparierten Schäden mit dem damaligen Unfall liegt bei Dir. Wenn der Unfallgegner das unstreitig stellt, gibt es den Schadensersatz, aber er bekommt mit seiner Versicherung Probleme, da er ohne Genehmigung der Versicherung keine Anerkenntnisse geben darf. Er riskiert, dass die Versicherung Ersatz von ihm verlangt. Vielleicht gelingt es Dir durch Zeugen nachzuweisen, dass das Fahrzeug keinen anderen Unfall erlitten hat, aus dem der Schaden hätte kommen können. Oder wendet die Versicherung etwas anderes ein?

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 6. Dezember 2007 18:01

Mich wundert nämlich auch, dass die Versicherung erst jetzt reagiert...

Kommentar von benita16 am 6. Dezember 2007 18:09

Hallo Koira1975: Ich habe den Schaden ca. 14 Tage nach dem Unfall der gegenerischen Versicherung gemeldet, worauf deren Versicherungsnehmer auch hochgestuft worden ist. Der Sachbearbeiter, mit dem ich damals telefoniert habe, wollte mir einen Fragebogen zusenden. Den habe ich jedoch definitiv nicht bekommen, nur der Unfallgegner(nach dessen eigener Aussage!)

Kommentar von benita16 am 6. Dezember 2007 18:14

Hallo vollyhn: Danke für die ausführliche Antwort. Die Versicherung behauptet einen Nachfolgeschaden, den es aber nicht gibt! Vom Unfallgegener habe ich eine Schuldanerkenntnis, was aber lt. Versicherung nicht ausreicht, da die Schuld ja nicht bestritten wird, sondern nur die Höhe der Reparaturkosten. Zeugen, daß das Auto sonst keinen Unfall hatte, sind Frau, Kinder und Schwiegermutter. Reicht das aus? Die Versicherung macht mir den vorwurf, daß ich hätte den Schaden ja sofort richten lassen müssen (gestiegene Werkstattkosten...)

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 6. Dezember 2007 19:09

Mit den Zeugen würde ich es auf jeden Fall versuchen! Das Argument der gestiegenen Werkstatkosten könnte allenfalls zu einem geringen Abzug an den jetzt entstandenen Reparaturkosten führen, nämlich um den angeblichen Preisanstieg. Ob die Werkstattkosten wirklich in Eurer Gegend gestiegen sind, kannst du vielleicht bei der KFZ-Innung erfragen.




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