Bis wann muß mann ein Erbschein beantragen ,ohne das daß Erbe verfällt ?
Antworten (6)
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2Antwort von
wallyherzwallyherz
Innerhalb 6 Wochen nachdem man weiss das man was geerbt hat, aber vorsicht, man kann auch Schulden erben also vorher schlau machen
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1Antwort von
IgittaIgitta
Gilt für Männer und Frauen!!!
Innert 30 Tagen nach dem Todesfall, oder das Datum, das im Schlussbericht der Vormundschaftsbehörde steht!
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loelli06 Folgender Fall:
A und B sind verheiratet und haben ein Kind. A und B besitzen ein Haus. B verstirbt, es ist kein Testament und Erbfolgevertrag vorhanden. A versäumt einen Erbschein und eine Grundbuchberichtiung zu beantragen. A und das Kind sind sich einig keinen Erbschein und Grundbuchberichtigun nachträglich vorzunehmen, da sonst das Kind im Grundbuch mit eingetragen würde. A verstirbt nun nach 31 Jahren und das Kind möchte nun das Erbe also Haus vollständig erben. Hierfür beantragt er einen Erbschein für A und nachträglich einen Erbschein für B, da diese ja immer noch im Grundbuch steht. Ist der Erbanspruch des Kindes von B (also 25% des gesamten Hauses)nun nach 31 Jahren verjährt und wenn ja was passiert damit. Oder hat er ein gesamten Anspruch auf das Haus von A und B
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Leboche Die Antworten sind alle hohl. Sie sind alle falsch.
Man wird automatisch Erbe, wenn der Erblasser stirbt.
Innerhalb von 6 Wochen kann man allerdings die Erbschaft ausschlagen, z.B. wenn der Nachlass überschuldet ist.
Einen Erbschein kann man - muss man aber nicht - auch noch nach Jahren beantragen; Er macht den Erben aber nicht zum erben sondern legitimiert ihn nur als solchen.
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amerzius67amerzius67
Ein Erbe kann nicht verfallen.
Kommentar von
IgittaIgitta Stimmt, solange die Erben von der Vormundschaftsbehörde nicht ausgeforscht wurden. Aber Achtung, wenn du das Erbe antrittst und der Erblasser Schulden hat, bist du dafür haftbar!!!???
Kommentar von
amerzius67amerzius67 Man wird automatisch Erbe, eine Ausschlagung ist nur innerhalb einer 6 wöchigen Frist möglich. Außerdem ist das Nachlassgericht für Erbschaften zuständig.
Super Antwort. DH
Danke für DH: PS: Wenn ein Testament vor liegt das man was geerbt hat, braucht man keinen Erbschein, man steht ja schon im Testament,
Stimmt nicht ganz, gilt nur bei notariellen Testamenten, bei handschriftlichen wird ein Erbschein ebenfalls benötigt.