Die Mutter einer Bekannten ist seit kurzem pflegebedürftig und laut Schilderung dringend auf fremde Hilfe angwiesen. Die Pflegekasse hat sie nach einem Besuch aber dennoch nur in Pflegestufe I eingeteilt. Wie lange hat die Tochter jetzt Zeit um Einspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einzulegen?
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Bis wann muss man Einspruch gegen Entscheidung der Pflegekasse einlegen?
Frage von
magpie
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chrisch71 ist ein Rechtsbehelf dabei, ein Monat (muss auch so drin stehen), ohne Rechtsbehelf hat man ein JAHR !! Zeit
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