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Bis wann muss man Einspruch gegen Entscheidung der Pflegekasse einlegen?

gefragt von magpie am 30.10.2008 um 10:24 Uhr

Die Mutter einer Bekannten ist seit kurzem pflegebedürftig und laut Schilderung dringend auf fremde Hilfe angwiesen. Die Pflegekasse hat sie nach einem Besuch aber dennoch nur in Pflegestufe I eingeteilt. Wie lange hat die Tochter jetzt Zeit um Einspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einzulegen?


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Patron
beantwortet von Patron am 30. Oktober 2008 10:27
0x
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  1. bescheid durchlesen

wenn unklar

  1. kasse anrufen

anonym
beantwortet von chrisch71 am 12. Februar 2009 05:29
0x
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ist ein Rechtsbehelf dabei, ein Monat (muss auch so drin stehen), ohne Rechtsbehelf hat man ein JAHR !! Zeit



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