für das letzte Jahr?!

Hast seeeeeeeehr lange Zeit (siehe anjanni), wenn aber doch Erklärungs"pflicht" besteht: dann muss es bin Mai (31. glaub ich) diesen Jahres abgegeben sein.

Bis 31. Mai. Wenn es ein Steuerberater macht bis 31.12. Du bekommst aber auch ohne Weiteres eine Fristverlängerung.

Wenn Du Einkommenssteuer veranlagt bist, also abgeben musst, dann bis zum 31.05.2009!!!
Da hast Du lange Zeit (insgesamt zwei Jahre) - wenn Du nicht erklären mußt.
Ich habe meine schon abgegeben - nicht, weil ich muß (da hätte ich auch noch ein paar Wochen Zeit gehabt), sondern weil ich die Rückerstattung lieber auf meinem Konto habe als beim Finanzamt.
Vier Jahre.
§ 46 (2) Nr. 8 EStG ist dahingeändert worden, dass die Zweijahresfrist gestrichen wurde. Es gilt damit die Festsetzungsverjährung von vier Jahren (169 (2) AO), Beginn mit Ablauf des Jahres 2008 (§ 170(1) AO)
Die Änderung gilt ab 2005.
das kommt darauf an, ob du sie machen musst (dann 31.05.) oder ob du sie freiwillig machst - dann gar nicht. Du darfst dem Staat das Geld auch schenken, was Du zurück bekommen würdest.