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Bis wann muß Kindesunterhalt gezahlt werden

Frage von Tschenzel Tschenzel

Mein Sohn (19) ist mit der Schule fertig und hat keine Lehrstelle. Die Zeit bis zur Lehrstelle überbrückt er mit Arbeiten (netto ca 800€). Er informierte mich darüber das ich keinen Unterhalt mehr bezahlen brauche. Wie ist das jetzt wenn er jetzt eine Lehrstelle hat? Muß ich dann auch wieder bezahlen? Wie und in welchem Umfang wird Lehrlingsentgeld angerechnet? Gibt es da sowas wie eine Rechenformel? Die Anstellung die er erst hat ist wie "Freiberufliche Tätigkeit". Da mußm er doch auch Steuern bezahlen oder SV-Abgaben leisten. Oder?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nero070 nero070

    Leute, die Grenze mit 25 gibt es nur in SGB nicht aber im BGB wozu das Familenrecht gehört. Wenn der 19jährige jetzt keinen Ausbildung macht, besteht kein Unterhaltsanspruch. Dieser könnte u.U. wieder Aufleben, wenn er eine Ausbildung beginnt. Die Zeit bis dahin sollte aber nicht all zu lang sein.

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    Antwort von wernilein wernilein

    5 min.Rittmeister,18 Jahre Zahlmeister,...

    Kommentar von chicaBlue chicaBluechicaBlue

    Und länger

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    unter Umständen;-)

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    Antwort von Maryline Maryline

    Bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich noch in Ausbildung befindet. Bei abgeschlossener Berufsausbildung unter Umständen schon früher nicht mehr.

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    Antwort von IsegrimWisobir IsegrimWisobir

    wenn Du glück oder Pech hast bis zum ende einer ausbildung.

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    Antwort von CScheller CScheller

    Bis zum 25 Lebensjahr oder mit einer abgeschlossenen Ausbuldung musst du nicht mehr zahlen !!!

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Inclusive einer Ausbildung darf der Erzeuger zahlen

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