Frage von christoph0106 30.12.2012

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben, reicht 31.12 per Einschreiben?

  • Antwort von Helmuthk 30.12.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Steuererklärung ist bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bereich Du jetzt wohnst. Deshalb gibt es auf dem Hauptformular oben auch eine Zeile"Bei Wohnsitzwechsel:bisheriges Finanzamt" Aber nur dann ausfüllen, wenn Du beim alten Finanzamt schon Erklärungen abgegeben hattest. Die normale Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung war am 31. 5. 2010 abgelaufen, daher bringt jetzt eine Übersendung per Einschreiben auch nichts mehr. Schicke sie ganz normal ab. Wenn das Finanzamt nicht zu weit weg ist, fahre hin und stecke sie dort in den Hausbriefkasten. Die Einkommensteuerveranlagung wird noch durchgeführt, weil auch für eine Antragsveranlagung die Frist noch nicht abgelaufen ist.

  • Antwort von altermann58 30.12.2012

    Wenn du keine weiteren Einkünfte hattest und/oder die "Quellensteuer" von 25 % schon automatisch abgezogen worden ist, hast du deine "Steuerschuld" schon bezahlt. Im Laufe der "Günstigerprüfung" jedoch könntest du noch einen Teil der bereits gezahlten Quellensteuer erstattet bekommen. Dazu müsste man jedoch die gesamten Einkünfte ... kennen.

    Vereinfacht: Wenn du noch etwas zahlen musst, wird sich das FA schon melden... wenn du etwas zurück bekommen willst, musst du dich melden!

  • Antwort von Ifm001 30.12.2012

    Wenn Du nicht zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet bist, kannst Du die innerhalb von vier Jahren nachreichen. Andernfalls gilt der 31.05. des Folgejahres. Also entweder bist Du schon "geschätzt" worden oder hast noch reichlich zeit ;-)

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