ich bin gerade in elternzeit und die endet am 27.04.2008. ich möchte zu diesem zeitpunkt meinen arbeitsvertrag kündigen. im vertrag steht "...eine kündigung ist mit einer frist von 6 monaten zum quartalsschluss in schriftlicher form möglich ..." bis wann muss ich dann genau kündigen? heißt quartal so wie beim arzt, märz, juni, september u. dezember?
bis wann muss ich meine arbeit kündigen, wenn im vertrag steht:"frist von 6 monaten zum quartalsschl
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2Antwort von
ulrike1974ulrike1974
Quartalsschluss ist wie Du richtig vermutest März, Juni, September u. Dezember. Du kannst / musst also bis zum 30.06. die Kündigung vorgelegt haben, die Kündigung wäre dann für den 31.12.
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1Antwort von
GermanWings Kurze Frage: Hat der Arbeitnehmer dieselben Fristen dir gegenüber?
Ansonsten würde folgendes gelten:
Zulässig sind vertragliche Vereinbarungen, die auch den Arbeitnehmer an die längeren Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gem. § 622 Abs. 2 BGB (oder noch längere, frei vereinbarte vertragliche Fristen) binden.
Unzulässig ist es aber, vertraglich für den Arbeitnehmer längere Fristen vorzusehen als für den Arbeitgeber. In diesem Fall gelten (wie beim Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung) die gesetzlichen Mindestfristen.
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1Antwort von
klamtiklamti
hallo, ein quartal ist ein vierteljahr. also verstehe ich es so, dass 6 monate vor dem entsprechenden quartal gekündigt werden muss.
man kann aber auch schon im Januar 2008 zum nächsten vierteljahr kündigen, oder schreiben, zum nächstmöglichen zeitpunkt.
Oder schon im Dezember 2007, dann ist es auf jeden Fall bis zum 27.4.08. Ach ja, am besten via Einschreiben.
Kommentar von
MismidMismid der letzte Teil deiner Antwort ist nicht richtig! Die Kündigungfrist beträgt mindestens 6 Monate, die Angefangene Monate eines Quartals zählen dabei nicht mit, Wenn er im Dezember kündigt kann er auf keinen Fall schon zum 27.04? aufhören (ich weiß nicht wie man auf dieses Datum kommt, da man bei dieser Art Kündigung immer zum Monatsende aufhört. Mir kommt allerdings die Kündigungsfrist sehr lange vor
Kommentar von
MismidMismid Am besten vor dem 1.Oktober 2007 kündigen und den Rest Urlaub nehmen
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sorry, bin bei der Berechnung mit der Jahreszahl durcheinander geraten (hatte 2007 gelesen): 27.04. ist ja quasi "mitten im Quartal". D.h., Du kannst nur zum 30.06.08 aufhören, also kündigen bis 31.12.07. Aber frag doch mal Deinen Arbeitgeber, wie es mit einem Aufhebungsvertrag zum 27.04.08 aussieht? So etwas sollte möglich sein.