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Bis wann muss eine Nebenkostenabrechnung da sein bzw. wie lange hat der vermieter dazu Zeit ?

Frage von DJToto DJToto

Also bisher habe ich noch keine Abrechnung bekommen von 2008

Bis wann muss er mir die geschickt haben ?

hab mal gelesen zum Jahresende stimmt das also ende 2008 .

wenn es stimmt muss ich Zahlen wenn Sie später kommt ?

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Antworten (10)

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    § 556 BGB

    ...

    3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

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    Antwort von jonibaer jonibaer

    Innerhalb 12 Monate nach ablesung bzw. bis ende 2009 für 2008. Kommt sie später musst Du nicht zahlen. Den Vermieter entbindet es aber nicht von seiner Zahlungspflicht

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    Antwort von krausnitz krausnitz

    Der Vermieter hat über die Betriebskosten jährlich abzurechnen und muss die Abrechnung spätestens innerhalb von 12 Monaten dem Mieter mitteilen, § 556 Abs. 3 BGB:

    siehe: http://news.nebenkosten-rechner.de/wann-muss-der-vermieter-uber-die-betriebskost...

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    Antwort von duwieich duwieich

    sollte die abrechnung bis zum 31.12.2009 bei dir sein und du feststellst das sie nicht korekt ist hat der vermieter nur zeit bis zum 31.12.2009 die abrechnung zu koregieren das heist bekommst du dann die korregierte abrechnung erst im januar 2010 brauchst du sie nicht mehr bezahlen

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    Antwort von DJToto DJToto

    Alles klaro Danke

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    Antwort von sachsenfee sachsenfee

    sie muss bis zum 31.12 bei dir eigetroffen sein und nach 12 Monaten ist sie dann ungültig und du brauchst nicht mehr zahlen

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    Antwort von solo67 solo67

    Richtig! bis 31.12.2009

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    Antwort von Smash Smash

    Nebenkostenabrechnung (richtig Betriebskostenabrechnung) verjähren 12 Monate nach der Abrechnungsperiode. So lange kann sich der Vermieter also auch Zeit damit belassen. Wenn Du die Abrechnung im Dezember erst bekommst, musst Du sie leider auch noch bezahlen.

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    Antwort von legnAkraD legnAkraD

    am jahresende 08 bekommst du die für 07, die für 08 bekommst du bis 31.12.09

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    Antwort von Carlotta2009 Carlotta2009

    Die Abrechnung für 2008 muss bis 31.12.2009 schriftlich bei Dir vorliegen. Der Vermieter hat also ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zu erstellen.

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