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Bis wann muss ein Widerspruch zur NK beantwortet sein. Widerspruch war 01/06 j

gefragt von Christineratlos am 06.01.2008 um 15:31 Uhr

Ich habe im Januar 2006 Widerspruch gegen meine Nebenkostenabrechnung, mit Einschreiben und Rückschein, eingelegt und nach 4 Wochen nochmals per Fax nachgefragt. Am Freitag 03.01.08 bot mit die Deutsche Anington per Telefon einen Vergleich an. Ich habe dem natürlich nicht zugestimmt. Wielange kann der Vermieter sich Zeit lassen mit Widersprüchen zur Nebenkostenabrechnung.


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Widerspruch (43)
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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 6. Januar 2008 16:01
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Du hast doch eine Antwort erhalten in Form eines Vergleichsangebotes. Dieses hast Du abgelehnt, so dass Dein Vermieter jetzt die Nebenkosten einklagen wird. Dann kannst Du vor Gericht Deinen Einspruch begründen. Das Gericht wird dann entscheiden, ob dieser sachlich richtig ist oder ob es Dich zur Zahlung verurteilt.


anonym
beantwortet von Eddy21 am 6. Januar 2008 16:02
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Du musst den Vermieter mit seiner Abrechnung in Verzug setzen !

Ich würde das Verhalten des Vermieters als Anscheins- Beweis, schlüssiges Verhalten sehen,und Ihm das auch mitteilen !

Da Sie auf mein Schreiben vom ....und vom ... bisher nicht eingingen gehe ich davon aus das Sie meinem Vortrag gefolgt sind ! Ich betrachte hiermit den Vorgang als Schlussumfassend , als für mich erledigt !




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