Welche Frist gilt?
Danke
Welche Frist gilt?
Danke
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann auch ohne Arbeitsvertrag wirksam begründet werden. Daraus folgt dass der Arbeitsvertrag auch nach Beginn des Arbeitsverhältnisses unterschrieben / ausgefertigt werden kann.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ohne Arbeitsvertrag wirksam begründet werden. Daraus folgt dass der Arbeitsvertrag zwingend vor Beginn des Arbeitsverhältnisses unterschrieben werden muss.
Tipp:
Legt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag für ein befristetes Arbeitsverhältnis erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vor, dann sollte der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nicht sofort unterschreiben, sondern prüfen ob er auf einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bestehen will.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag zuschickt kann dieser den Arbeitsvertrag prüfen. Dazu kann sich der Arbeitnehmer durchaus ca. 1 Woche Zeit nehmen.
Peter Kleinsorge
Bei befristeten Verträgen muss die Unterschrift vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Bei unbefristeten reicht das am gleichen Tag.
Von welcher Seite?
Es gibt keine Frist, denke ich. Wenn die Beteiligten sich einig sind, unterschreiben sie. So lange eine Partei nicht unterschrieben hat, ist der Vertrag nicht wirksam (es sei denn, der Arbeitnehmer hätte mit Wissen des Arbeitgebers die Arbeit zum "vereinbarten" Termin aufgenommen).
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