Frist für die USt-Voranmeldung ist ja zehn Tage nach Quartalsende. Bis wann muss man dann überweisen?
Bis wann muss die Umsatzsteuer (bei Quartalszahlung) ans Finanzamt überwiesen sein?
Antworten (3)
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3Antwort von
gaenge Die Zahlung ist zum selben Termin fällig.
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2Antwort von
harry5262 Die Ausführungen von Lambada sind für die Festsetzung des Termins zutreffend. Die Zahlungen sind wie folgt zuleisten: Scheck muss 3 Tage vor dem 10. beim Finanzamt eingegangen. Barzahlungen bis zum 10. möglich. Bei Überweisung muss der Betrag bis zum 10. beim Finanzamt eingegangen sein (Vorlauf je nach Bank 1-3 Tage). Abbuchung um den 10. eventuell auch schon mal am 9. oder 11. -12.
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2Antwort von
lambadalambada
Du kannst aber auch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dann hast du einen Monat länger Zeit die Voranmeldung abzugeben und zu die USt- Schuld zu bezahlen. Zur Info: Solange du mit der Jahreszahllast unter 6.136,00 € bleibst (somit also weiterhin Quartalszahler bleibst) kostet das auch kein Geld. Solltest du über diese Grenze kommen, kostet das ein Elftel deines letzten "Jahresvorauszahlungssolls". Das ist allerdings ein Pfand, das du Ende des Jahres in der Dezember- Voranmeldung wieder abziehen kannst. Bei "Monatszahlern" ist der Antrag auf Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu anzumelden (wenn du das willst) und die Sondervorauszahlung neu zu berechnen.
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