gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Bis wann muß die Nebenkostenabrechnung vorliegen ?

gefragt von mama9704mama9704 am 09.03.2009 um 14:22 Uhr

Hallo alle miteinander,

ich beschreibe es mal kurz und knackig....Bin im August 2007 in die Whg eingezogen...Miete & Kaution übernahm seither das Amt..allerdings habe ich seither noch keine Nebenkostenabrechnung(nun haben wir schon 2009) erhalten.

Nun meine Frage:Bekomme ich die Abrechnung oder tut das der Vermieter mit dem Amt abwickeln ?

Danke schon mal für die Antwort


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Nebenkosten (831)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Tremor
beantwortet von Tremor am 9. März 2009 14:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

http://nebenkosten-aktuell.de/index.php?option=com_content&task=view&id=...

Ich geh mal von aus, das es weiterhin über das Amt abgerechnet wird. Ich würde mal nachfragen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 9. März 2009 14:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bis Ende 2008 hätte die Abrechnung für 2007 vorliegen sollen.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.