Jeder sagt ja etwas anderes, deshalb nun einmal hier diese Frage. Wir haben immer noch nicht die NK-Abrechnung von 2008 und der ehemalige Vermieter rückt deshalb immer noch nicht unsere Kaution heraus. Ich habe gehört, dass die Abrechnung im folge Jahr da sein soll ansonsten würde diese verfallen. Also Abrechnung von 2008 kommt 2010 ist es dann nicht zu spät oder nicht?
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung da sein, bevor diese verfällt?
Antworten (11)
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''Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.''
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DonRamonDonRamon
Eine solche Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes „mitgeteilt“ werden, ihm also zugehen. Der Abrechnungszeitraum umfasst, wenn mietvertraglich nichts anderes vereinbart ist, in der Regel das Kalenderjahr.
Geht die Abrechnung dem Mieter nicht innerhalb der Jahresfrist zu, gilt sie als verspätet und der Vermieter verliert, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB), seinen etwaigen Anspruch auf Leistung einer Nachzahlung bereits wegen des Fristablaufes.
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vincerovincero
wenn bis zum 31.12.09 keine abrechnung kommt verfällt eine eventuelle nachforderung. du solltest dann die kautions einfordern. vermutest du ein guthaben aus der abrechnung musst du auch die abrechnung einfordern.
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wj2000wj2000
Eindeutig bis 31.12.2009 muss sie da sein, danach ist sie verfallen und du brauchst sie nicht mehr zu bezahlen.
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PadriPadri
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr betrifft, so hat der Vermieter bei einer Abrechnung für 2008 noch Zeit diese bis zum 31.12.2009 zu versenden. Danach muss der Mieter eine eventuelle Nachzahlung nur zahlen, wenn der Vermieter die verspätete Zusendung nicht zu vertreten hat, z.B. Gesamtrechnungen der Versorger noch nicht vorgelegen haben.
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heimwerkerheimwerker
Die Abrechnungsfrist für den VM endet 31.12.2009 BGB556 Abs.3 und BGB VIII ZR 84/07. Darüber hinaus können keine Forderungen geltend gemacht werden. Auch wenn die Abrechnung Fehler aufweist, aber pünktlich zugestellt wird gilt die Frist als gewahrt. Ich gehe davon aus, dass es sich um BK Vorauszahlung und nicht um eine Pauschale handelt. Der Mieter kann bis zu einem Jahr nach der Abrechnung zu viel gezahlte BK einfordern. Unbedingt schriftl. eine Abrechnung einfordern, nach verstreichen der Frist. Mfg
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Hallengott1402 Wie verhält es sich auch mit der für das betroffene Jahr schon geleistete Nebenkosten? Wenn der Vermieter nicht mit der Abrechnung bei kommt und die Frist ist abgelaufen, bekommen wir dann die NK die gezahlt wurden wieder zurück?
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PadriPadri Die Vorauszahlungen werden immer mit den Kosten verrechnet. Ihr bekommt nur ein eventuelles Guthaben zurück, nicht aber die gesamten Vorauszahlungen! Dies gilt auch wenn die Abrechnung verspätet eintreffen sollte.
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compu60compu60
Hier kannst du das nochmal nachlesen.
http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei-nebenkostenabrechnungen.htm...
wie verhält es sich dann mit der schon geleisteten Nebenkosten? Muss er diese dann erstatten? Ohne Abrechnung darf er sie ja nicht Einbehalten, oder?