Mein Sohn hat am 1.8.08 eine Ausbildung begonnen und alle erforderlichen Unterlagen, wie Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte, gewählte Krankenkasse und Bankverbindung rechtzeitig abgegeben. Durch Zufall musste ich feststellen, dass mein Sohn immer noch bei mir familienversichert ist und der Krankenkasse auch nichts hinsichtlich seiner Ausbildung bekannt ist. Bis heute hat er keine Anmeldung zur Sozialversicherung durch den Ausbildungsbetrieb schriftlich erhalten. Wie verhalte ich mich ?
Bis wann muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi bei der Sozialversicherung anmelden ?
Antworten (6)
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blackrose84blackrose84
ja manche firmen lassen sich zeit damit.hatte das "problem" auch mal. hatte dann bei der kv angerufen die sagten mir ,das ich auch wenn der arbeitgeber es noch nicht gemacht hat, trotzdem versichert bin .aber ruf lieber bei der kv mal an, bei mir war es wo ich meinen job gewechselt hab und nicht in der lehre .
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1Antwort von
glienicke Nach den gesetzlichen Vorschriften muß das innerhalbvon 14 Tagen geschehen. Heute geht das in der Regel über DFÜ. Macht der Arbeitgeber das nicht, ist es für den Azubi aber " Nicht schlimm", versichert ist er trotzdem . Verantwortlich für Anmeldung und Abführung der Beiträge ist einzig und allein der Arbeitgeber.
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1Antwort von
VialaViala
per sofort. Er muss ja auch für den 1. Monat Steuern zahlen (sofern der Azubi über 400€ hat ^^)
http://kuerzer.de/meldepflicht