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Bis wann Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen ?

Frage von willi54 willi54

Kann ich den lohnsteuerjahresausgleich auch nach dem 31.05. beim finanzamt geltent machen ?

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Antworten (3)

  • 2
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Der Begriff "Lohnsteuerjahresausgleich" wurde bislang immer nur für die Fälle benutzt, die keine Verpflichtung haben, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Wer dazu verpflichtet ist, weil er z.B.:

    • bei Verheirateten statt 4/4 die 3/5 oder 5/3 als Steuerklasse gewählt hat oder
    • Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftgeld pp.) bezogen hat oder
    • andere Nebeneinkünfte zusätzlich zum normalen Einkommen hat (z.B. Mieteinnahmen oder 2. Job)

    muss seine Steuererklärung bis 31.5. des Folgejahres abgeben (kann man aber auf Antrag bis 30.9. verlängern lassen).

    Wer zur Steuererklärung nicht verpflichtet ist, kann sie dennoch machen (Lohnsteuerjahresausgleich) - aber nur bis Ende des übernächsten Jahres (für 2005 also bis zum 31.12.07). Danach geht nichts mehr - es gibt also nichts mehr vom Staat zurück.

  • 1
    Antwort von wj2000 wj2000

    Ja, am besten vorher beim Finanzamt eine Verlängerung beantragen.

  • 0
    Antwort von andreas48 andreas48

    das kann man ohne weiteres, falls ies sich lohnen sollte..nur ist das Finanzamt berechtigt Verspätungszinsen zu berechnen...aber vorteilhaft macht sich immer eine beantragte Fristverlängerung...

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