Wenn man im Jahr 2008 Spekulationsverluste gemacht hat, bis wann kann man die dann steuersparend mit Spekulationsgewinnen verrechnen? Geht das nur für das betreffende Jahr, oder könnte das auch beispielsweise noch 2010 gemacht werden?
bis 2013 kann man solche Altverluste mit veräußerungsewinnen verrechnen
Ab 2009 - Einführung der Abgeltungsteuer - gilt Folgendes: Spekulationsverluste können Sie weiterhin vortragen - ihre Bank steckt sie ab dem Jahr 2008 in einen "Verlustverrechnungstopf" und verrechnet sie automatisch mit mit neuen Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen (Kursgewinnen).
Mit laufenden Erträgen wie Zins- und Dividenden-Einnahmen sind diese Verluste allerdings nicht zu verrechnen.
Der Verlustvortrag für alte Spekulationsverluste ist zeitlich begrenzt - er ist nur noch bis zum Jahr 2013 möglich. Alte Spekulationsverluste haben immer den Vorrang vor neuen Kursverlusten, die ab 2009 entstehen und die ebenfalls nur mit neuen Kursgewinnen verrechenbar sind - dies allerdings zeitlich unbegrenzt.