Bis wann kann man für das Jahr 2007 eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?
Antworten (10)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
fiebaerfiebaer
für 2007 is die frist schon abgelaufen (eigentlich) frag doch mal deinen berater
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2Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Bei freiwilliger Abgabe hat man dazu maximal 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit. Beispiel: Die Steuererklärung für 2005 kann spätestens am 31.12.2009 abgegeben werden.
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1Antwort von
lyoni Bei Steuerfragen sollten Personen, die von Steuerrecht nichts verstehen, keine Antworten geben dürfen! Viele der vorstehenden Antworten sind nämlich einfach falsch. Korrekt wäre, dass die Steuererklärung für 2007 noch bis zum 31.12.2011 abgegeben werden kann. Es handelt sich um eine sog. Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Näheres hierzu kannst Du in ausführlicher Form nachlesen unter http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/antragsveranlagung.html. Also: Dein Geld ist noch nicht verloren.
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1Antwort von
amdrosamdros
Das hättest Du schon längst machen müssen, bis zum 31.05.2008. Kann passieren, daß Du vom FA eine geschätzte, nach den Vorjahren errechnete, StE bekommst
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PrettyMe mist :)...ich hab geld verschenkt!viel geld! ich ruf ma am montag da an und frag wie es aussieht...
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amdrosamdros Da kannst Du mit der geschätzten vielleicht noch Glück haben, es muß nicht unbedingt sein. Würde mich aber auf jeden Fallbeim FA erkundigen.Drücke Dir die Daumen
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1Antwort von
EmmawoodhouseEmmawoodhouse
Ich weiß leider nicht woher du kommst. Aber in Österreich kann man fünf Jahre lang einreichen. Bei 2007 würde es also bedeuten, dass du bis 2012 die Steuererklärung machen kannst. Liebe Grüße
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PrettyMe aus deutschland, aber wie ich die anderen antworten lese ist es hier nicht so cool wie in österreich :D
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WernerPlatenWernerPlaten
Im Wege der Antragsveranlagung gem. § 46 EStG kann rückwirkend bis zum Jahr 2005 eine Steuererklärung abgegeben werden. Für das Jahr 2007 also auf jeden Fall.
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Maddie12Maddie12
Grundsätzlich gilt der 31.05. des Folgejahres.
Aber es gibt noch die sog. Festsetzungsfrist und die beträgt 4 Jahre, das bedeutet für 2007 läuft sie am 31.12.2011 ab.
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IgittaIgitta
Du hast den Termin leider verpasst. Du wirst vom Steuerkommissar eingeschätzt und eingestuft.
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PrettyMe :( wie meinste das und wann bekomm ich post von denen?? wie gesagt, ich war zu dem zeitpunkt studentin und hab unregelmäßig als hostess auf messen (lohnsteuerkarte) gearbeitet wie wollen die da was schätzen??
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kurtjohannkurtjohann
geht noch, aber eine mahnung in dem das drin steht müsstest du schon haben
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PrettyMe hab für 2007 garnichts bekommen, weil ic noch studentin war und nur nebenbei auf messen gearbeitet habe (auf lohnsteuerkarte). ich will diese erklärung machen, weil ich auf jeden fall was wieder bekomme...was ich damals nicht wusste. nun hoffe ich, dass es nicht zu spät ist
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kurtjohannkurtjohann es lohnt ein direkter besuch beim zuständigen finanzamt um das persönlich zu klären. die sind eigentlich rexcht verständnisvoll und besser als ihr ruf...
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PrettyMe das werd ich wohl am montag machen! danke
"Bei Steuerfragen sollten Personen, die von Steuerrecht nichts verstehen, keine Antworten geben dürfen!"
Bin absolut Deiner Meinung! Haarsträubend, was hier für Antworten gegeben werden kopfschüttel