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Bis wann kann ich Zahlungen die per Lastschriftverfahren abgezogen wurden, wieder stornieren?

Frage von batailxx batailxx

Mir wurde per Lastschrift was abgezogen was eigentlich nicht abgezogen werden dürfte.Bis wann kann ich das bei meiner Bank stornieren lassen?

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Antworten (7)

  • 7
    Antwort von ArianeHD ArianeHD

    Man kann bei Lastschrift innerhalb von 6 Wochen Widerspruch bei der Hausbank einlegen und die Lastschrift stornieren.

  • 5
    Antwort von UlfDunkel UlfDunkel

    Früher waren es mal 6 Wochen, mittlerweile gilt eine theoretisch unbegrenzte Frist. Allerdings wirst Du in der Praxis oft noch mit der 6-Wochen-Regel konfrontiert und musst dann zusätzlich zum Ärger auch noch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit bei Deiner Bank leisten.

    Viel Erfolg.

  • 5
    Antwort von manuelfunk manuelfunk

    Theoretisch kann man eine Lastschrift unbegrenzt wiederrufen. Man hört oft 6 Wochen, dies ist aber wohl ein Missverständnis. Siehe http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html unter "Die Sonderfälle".

    Kommentar von froscheee froscheeefroscheee

    Das kann ich nicht so recht glauben, auch wenn ich diesen Link angeschaut habe (sieht nach einer privaten Seite aus). Irgendwann muß der Empfänger ja auch Gewähr haben.

    Für kurze Zeit habe ich mal in einem Coll-Center gearbeitet, da wollten sie uns das auch erzählen, danach habe ich mich bei meiner Bank erkundigt...

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das stimmt nicht! Man kann nicht unbegrenzt widerrufen. Die 6 Wochenfrist ist gültig

    Kommentar von komaberl18m komaberl18mkomaberl18m

    Du kannst auch nach den 6 Wochen widerrufen, allerdings nur, wenn es Dir vorher nicht zumutbar war. Beispiel: Du holst Dir genau am Tag der Abbuchung einen Auszug, wo diese noch nicht drauf ist und dann erst 2 Monate später einen, dann kannst du innerhalb einer "angemessenen Frist" widersprechen, weil du vorher keine Kenntniss hattest. Ich habe als gelernter Banker bei 3 großen Banken in Berlin/Potsdam gearbeitet.

  • 2
    Antwort von sonne55 sonne55

    6 wochen? - ich dachte 4 wochen! jedenfalls sollte man es sofort veranlassen, sobald man davon kenntnis hat, dass ein betrag zu unrecht abgebucht wurde. wenn man davon kenntnis hatte und dennoch nicht sofort reagiert hat, könnte einem stillschweigende zustimmung vorgeworfen werden.

  • 1
    Antwort von Winfried2 Winfried2

    Mir erzählt ein Banker der Oberbank, daß bei Lastschriftverfahren, das wäre das Verfahren, wenn der Zahlungsempfänger der zahlenden Bank ein unterschriebenes Lastschrift-Verfahren Formblatt zustellt, nur 2 Tage Stornofrist bestehen zum Unterschied zum Einzugsverfahren, bei dem ohne Nachweis, daß der Zahlungspflichtige sein Einverständnis gegeben hat, abgebucht wird, 42 Tage Stornofrist vorgeschrieben sind. Wo das steht weiß er nicht. Ich glaube ihm auch nicht.

    Herausgefunden habe ich, daß die 2 Tage Stornofrist gibt es bei gebührenpflichtigen Veranstaltungen und die 42 Tage , die verbreitet sind, werden von den Banken beim Einzugsverfahren nur widerwillig ausgeführt und diese Frist läuft erst ab Ende der Abrechnungsperiode .
    Dann soll es eine erweiterte Stornofrist geben, die sich nach der Frist des zivilrechtlichen Verjährungsanspruch richtet, das könnten 2 Jahre sein.

    Was ist nun richtig ?

    Mich hat es auch erwischt und die Sparkasse erklärt , nicht zurückbuchen zu können, weil sich die Reiffeisen Bank des Zahlungsempfängers mit angeblich verwirkter Rückforderungsfrist , mehr als 2 Tage, weigert das Geld zurück zu geben.

  • 1
    Antwort von appiani appiani

    Um das mal alles richtig zu stellen. Und aus Bankersicht... Lastschriften kann man wegen Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem jeweiligen Rechnungsabschluss noch machen. Aber du tust dir selbst einen großen Gefallen wenn du das möglichst zügig veranlasst.

    Kommentar von s04dabo s04dabo

    Ja, allerdings nur dann, wenn ich nachweisen kann, daß der Zahlungsempfänger keine Einzugsermächtigung mehr hatte.

    Kommentar von appiani appiani

    Das ist Unisnn. Du kannst auch Lastschriften zurückgeben bei denen du eine Einzugsermächtigung gegeben hast. Das macht keinen Sinn, weil der Empfänger sich dann zügigst mit Kosten bei dir meldet aber machbar ist das.

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    Antwort von STADTGE STADTGE

    Hallo,

    falls ein Eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung ist dürfen Sie dem innerhalb 6 Wochen wiederrufen. Falls es allerdings ein Abbuchungsauftrag ist haben Sie nicht die möglichkeit den Auftrag zu stornieren.

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