Hallo,
habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Denke ich richtig, dass ich dann für 2007 noch bis 31.12.2009 einreichen kann?
Grüße Susi
Hallo,
habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Denke ich richtig, dass ich dann für 2007 noch bis 31.12.2009 einreichen kann?
Grüße Susi
Ab 2008 gilt nun, dass sich Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit nehmen können. Die Neuregelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Jahr 2005. Arbeitnehmer können daher freiwillig ihre so genannte Antragsveranlagung für das Jahr 2008 noch bis Ende 2012 vornehmen.
Also kann ich das noch tun, richtig?
Die Einkommentsteuererklärung muss zwar grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden (Ausnahmen/Verlängerungen sind möglich), aber eben nur dann, wenn man zu dieser Abgabe *VERPFLICHTET *ist.
Wer die EkSt-Erklärung FREIWILLIG abgibt ("Antragsverlangung"), hat seit 2008 dazu maximal 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit
Letzter Abgabetermin
>für 2005 gilt spätestens 31.12.09
>für 2006 gilt spätestens 31.12.10
<für 2007 gilt spätestens 31.12.11 usw.
Wie sich das mit der Pendlerpauschale rückwirkend 2007 verhält, weiss ich allerdings nicht, am Besten beim Finanzamt erfragen, http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Steuererklaerung-2008/1775106/1775106/ >> Ich lese gerade, dass die Pendlerpauschale auch rückwirkend für die Steuererklärung 2007 beantragt werden kann.
Du denkst falsch.
ja und wann ist dann die frist?
Die Steuererklärung für 2007 wäre bis zum 2. Juni 2008 abzugeben gewesen sein.
Sofern man einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch genommen haben sollte, wäre der Stichtag der 31.12.2008 gewesen.
ja aber nnur, wenn ich schon mal eine abgegeben hätte oder nicht
Du kannst jetzt für 2007 KEINE Steuererklärung mehr abgeben!
Warum willst Du das überhaupt machen? Wenn Du damit anfängst, wirst Du damit weiter machen müssen!
Unfug!
Wer die EkSt-Erklärung freiwillig abgibt ("Antragsverlangung"), hat dazu maximal 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit.
Wenn eine EkSt-Erklärung abgegeben werden muss "fragt" das FA sogar länger danach.
Spielverderber!
Ja. Und für das das Jahr 2007 gilt spätestens 31.12.11 usw.
Du solltest Deine Antworten unter "Antwort kommentieren" einstellen, dann hat man immer ein Bezug. Beste Grüße Siam1