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Bis wann kann ein Betrieb vor Probezeitende einem Azubi das Verhältnis kündigen?

Frage von xxxxx1972 xxxxx1972

Hallo, mir wurde heute gesagt, dass ich nächste Woche einen Schreiben mit einer Kündigung bekommen werde. Die Probezeit läuft ende dieses Monats aus. Wenn es per normalem Brief kommt, sehe ich kein Problem da sie dann nicht beweisen können, dass ich die Kündigung vor Ende der Probezeit bekommen habe. Ich habe etwas von 2 Wochenfrist bei Kündigungen auch in der Probezeit gehört. Was bedeutet das denn? Dürfen die mir nur eine Kündigung schreiben die 2 Wochen später das Arbeitsverhältnis beendet? Dann währe ich ja nicht mehr in der Probezeit...

Wie sieht gerade die Rechtslage aus?

Gekündigt wird mir inoffiziell wegen einer Krankheit.

Ps: Einen richtigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag habe ich.

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Antworten (6)

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Zu deiner Frage sagt das Berufsbildungsgesetz(BBiG) in § 22 Abs.1:

    Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

    Die Kündigungsfrist von zwei Wochen während der Probezeit gilt nicht für ein Ausbildungsverhältnis,es sei denn,es wurde im Ausbildungsvertrag schriftlich vereinbart.

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Probezeitkündigungen sind fristlos. Der Brief wird sicher per Einschreiben kommen. Du solltest das so akzeptieren, es ist sinnlos deswegen Spielchen zu machen mit "nicht bekommen". geh besser schnell zur Kammer und such einen neuen Betrieb und melde dich bei dem Jobcenter arbeitslos.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Probezeitkündigungen sind fristlos

    Das ist nicht richtig, die Kündigungsfrist beträgt lt. Gesetzgeber 14 Tage.

    Kommentar von xxxxx1972 xxxxx1972xxxxx1972

    was bedeutet das genau? Heisst das, dass sie mir wenn die Probezeit bis zum 30.11 geht, spätestens am 16.11. kündigen dürfen oder heisst dass, auch wenn sie mich am letzten Tag kündigen, mich 14 Tage weiter als Arbeitnehmer akzeptieren müssen?

    Kommentar von Woppler WopplerWoppler

    Letzteres. Wirst aber wahrscheinlich von der Arbeit freigestellt werden.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Das ist falsch! Siehe Berufsbildungsgesetz § 22 Abs. 1: "§ 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Stimmt, hier handelt es sich um einen Azubi, habe ich nicht berücksichtigt.

    Kommentar von xxxxx1972 xxxxx1972xxxxx1972

    was ist wenn ich das Einschreiben nicht entgegen nehme weil ich nicht zu Hause bin? Oder was ist wenn ich dem Boten sage das ich das Einschreiben nicht annehme?

    Kommentar von Woppler WopplerWoppler

    Der Bote unterschreibt, dass er es in deinen Kasten geworfen hat.

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    §22 BBIG (1) ....während der Probezeit jederzeit ohne Einhalten der Kündigungsfrist" ;-)

    Nimm die Kündigung an und kämpfe dagegen!

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es in der Probezeit keine Kuendigungsfrist. Die gibt es nur bei "richtigen" Arbeitsverhaeltnissen. Das Ausbildungsverhaeltnis kann also von beiden Seiten bis zum letzten Tag der Probezeit fristlos aufgeloest werden.

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Innerhalb der Probezeit kann dir Fristgerecht ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

    Bedeutet, am letzten Tag der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen rechtens, bei Einhaltung der mindestens 14. tägigen Kündigungsfrist.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Ausbildungsverhaeltnis, nicht Arbeitsverhaeltnis! Also keine Kuendigungsfrist in der Probezeit!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Stimmt, habe ich überlesen und nicht berücksichtigt, bin von einem Arbeitsvertrag ausgegangen.

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    Antwort von Woppler Woppler

    Meinst du denn, es ist ein normaler Brief? Gerade bei so einem heiklen Thema werden sie ein Einschreiben verschickt haben.

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    Antwort von DPawi DPawi

    2 Wochen ist die Kündigungsfrist. also Erhalt der Kündigung + 2 Wochen = raus!

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Bei einem Ausbildungsverhaeltnis gibt es in der Probezeit keine Kuendigungsfrist!

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    ja richtig, das es es sich hierbei um eine azubine handelt hab ich schlicht überlesen.

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