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Bis wann kann das Finanzamt eine Steuererklärung nachträglich verlangen?

Frage von deUrsi deUrsi

Wir haben für das Jahr 2007 keine Steuererklärung gemacht. Bis zu welchen Datum kann das Finanzamt diese Erklärung noch einfordern?

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Antworten (5)

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    Antwort von jockl jockl

    4 Jahre, in besonderen Fällen immer.

  • 1
    Antwort von IsabelRose IsabelRose

    Lies Dir das hier bitte mal durch, dann bist Du informiert:

    http://www.steuerratgeber-online.de/html/die-steuererklarung.php

    Kommentar von deUrsi deUrsi

    Nein, leider kann ich es aus diesen Text nicht rauslesen. Könntest du mir es bitte sagen?

    Kommentar von IsabelRose IsabelRoseIsabelRose

    Siehe Punkt 6.

    Außerdem wurde diese Frage schon mal gestellt, wie ich gerade gesehen habe. Hier der Link dazu:

    http://www.gutefrage.net/frage/bis-wann-muss-man-seine-steuererklaerung-abgegeben-haben

    Kommentar von Ioooo IooooIoooo

    In der Frage geht es nicht darum, bis wann man seine Steuererklaerung abgegeben haben muss,

    sondern wieviel Jahre rückwirkend das FA noch eine verlangen kann.

    Kommentar von IsabelRose IsabelRoseIsabelRose

    Es gibt laufend Gesetzesänderungen so auch wieder 2009, darum bin ich mir beim FA auch nicht mehr sicher. An Deiner Stelle hätte ich dort kurz durchgerufen, dann hättest Du auch eine kompetente Antwort bekommen.

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    Antwort von Ioooo Ioooo

    Zunächst sollte geklärt werden, ob überhaupt eine Plicht zur Abgabe bestand:

    http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#muss

    Kommentar von Ioooo IooooIoooo

    Aus § 169 AO ( http://www.lumrix.de/gesetze/ao/169.php )

    Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre

    ...

    Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist.

    ...

    Kommentar von Ioooo IooooIoooo

    Hier ist es noch genauer beschrieben:

    http://www.wer-weiss-was.de/app/archive/show/5008391?special=id#5008391

    Es sind dan wohl eher 7 als 4 Jahre

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    Antwort von migrowe migrowe

    Superfrage! Hälst du die Truppe für sowas wie eine Kaffeefahrtverbrecherbande? Na gut, der Gedanke kommt einem schon - das gebe ich zu. Erst mahnen sie dich, dann schätzen sie dich, dann ist Ruhe vor dem Sturm... erst wenn du es überhaupt nicht vermutest, steht ein Herr von der Steuerfahndung vor deiner Tür... und dann, dann beginnen deine Probleme!!

  • 0
    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Bis zu Deinem Tod.

    Kommentar von Ioooo IooooIoooo

    Steuererklärungen können auch noch von den Erben verlangt werden.

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