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Bis wann ist man für das Kind zustÄndig?

Frage von Einfallslos1 Einfallslos1

Hey meine ex Freundin scheint zu behaupten das ich der Vater von ihrem Kind bin, das ganze ist jetzt 6 Jahre her und wir hatten die klare Vereinbarung dass sie abtreibt falls es zu einer Schwangerschaft kommt. Meine ex hatte sich damals komisch verhaltej aufeinmal also fragte ich sie ob sie Schwanger ist und sie sagte nein an dem Abend ging sie und wir sahen uns nicht wieder und jetzt weiß ich warum... Sie war schwanger. Meine Frage ist nun ob sie jetzt noch verlangen kann das ich einen vaterschaftstest mache? Ich war zudem Zeitpunkt knapp 15 sie hat mich betrogen ich wusste nichts davon sie Haut ab und nach 5 oder 6 Jahren soll ich Geld Zahlen? Sorry aber etwas unverschämt ist es schon oder?

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Antworten (4)

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    Antwort von ElvanL ElvanL

    Sie hat die Ansprüche, wenn Du der Vater des Kindes bist. Da sind die deutschen Gerichte auch echt knallhart. Desweiteren wirst Du wenig Behörden finden, welche deinen Standpunkt vertreten. Zuständig bist du, bis "dein Kind" die erste Ausbildung abgeschlossen hat.

    Kommentar von denniswi denniswi

    nicht sie hat ansprüche!!! Das Kind hat ansprüche, und wenn du der vater sein solltest, ist es ja wohl das mindeste, denn der zwerg kann ja wohl am wenigsten dafür, dass die werten eltern sich so verhalten (haben) Wir sprechen hier von einem menschenleben, unverschämt ist es, es mit der mutter in zusammenhang zu bringen!!! normalerweise solltest du sogar nachzahlen

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    Antwort von Wasserbetten Wasserbetten

    Das ist ja dumm gelaufen für Dich. Nur ein Vaterschaftstest kann eindeutig beweisen, ob Du der Vater des Kindes bist und dann wirst Du natürlich auch Unterhalt bezahlen müßen.

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    Antwort von seestern2002 seestern2002

    Natürlich - wenn du der wirkliche Vater bist. Aber bevor du darauf eingehst würde ich auf einen Vaterschaftstest bestehen

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    Antwort von opel01 opel01

    auf jeden Fall so unverschämt wie die Vereinbarung ein mögliches Kind abzutreiben. Beides Scheiße...

    Den Test kann sie glaube ich verlangen, ob Sie noch ansprüche hat muß ein Anwalt dir erklären...

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