Und zwar bei folgenden Vorraussetzungen: 1.: bei privater Erstellung; und 2.. bei Erstellung durch einen Steuerberater. Ich nehme an, die Frist für 1 ist abgelaufen; aber die Frist für 2 ist es noch nicht, oder?
Bis wann ist die Lohnsteuererklärung 2007 fällig?
Antworten (5)
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kleineroteHexekleineroteHexe
Bei Pflichtveranlagung für 2007 bis 31.05.2008, mit Steuerberater bis 31.12.2008. Bei Antragsveranlagung zwei Jahre bis 31.12.2009.
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1Antwort von
FalstaffFalstaff
Das kommt darauf an, ob Du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst. Wenn Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hast, und Single ohne Freibeträge bist, besteht keine Verpflichtung zur Steuerklärung. Dann hast Du 3 Jahre Zeit. Ansonsten gilt der 31. Mai des Folgejahres, zu verlängern auf Antrag.
Der Steuerberater hat nichts mit Fristen zu tun. Allerdings - wohl Grund Deiner Verwirrung - nehmen die Leute, die eine Erklärung abgeben müssen, also Personen, die a) selbständig sind oder b) sonstige Einkünfte aus Kapital, Vermietung etc. haben, sich in aller Regel einen Steuerberater, weil diese Regeln kaum noch zu durchschauen sind.
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GerdaGGerdaG Das ist nicht richtig. Ein Steuerberater hat sehr viel mit den Fristen zu tun, denn bei Abgabe durch diesen verlängert sich die Frist. Auch ist es nicht richtig, dass bei den von Dir genannten Modalitäten keine Pflicht zur Abgabe besteht.
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FalstaffFalstaff Okay - der Steuerberater verlängert automatisch wie auf eigenen Antrag. Aber meines Wissens besteht bei nicht verheirateten Steuerpflichtigen der Steuerklasse 1, 3 und 4 ohne Freibeträge seit ?1996 keine Pflicht mehr zur Abgabe (eine freiwillige Veranlagung ist trotzdem fast immer keine schlechte Idee...). Sehe ich das falsch?
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GerdaGGerdaG Sagen wir mal "nicht ganz falsch" Schau mal auf den Link von mir. :-)
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1Antwort von
raubkatzeraubkatze
Normale Fristverlängerung bei Arbeitnehmern bis September. Willst Du das "Übel" noch weiter hinausschieben? Es bringt nichts und belastet die Psyche, auch wenn Du versuchst, es zu verdrängen. Da muß jeder durch!
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GerdaGGerdaG Der Antrag auf Fristverlängerung sollte vor Ablauf der Frist gestellt werden.
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raubkatzeraubkatze Das stimmt, aber da sind die überlasteten Finanzbeamten nicht so kleinlich.
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micky48 Du hast ja recht, aber wenn ich einen Steuerberater nehme? Ist dann die Frist nicht viel länger?
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raubkatzeraubkatze Das hat keinen Einfluss. Der soll sich sputen! Aber brauchst Du den wirklich? Ein Normalverdiener macht dadurch keinen Gewinn.
Bei 1 oder bei 2?
Bei der Abgabe von Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuererklärung) oder Umsatzsteuervoranmeldungen (Abgabefrist Umsatzsteuervoranmeldung) sind gesetzliche Fristen zu beachten. Die gesetzlich Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet mit dem 31.5. des Folgejahres. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist mit entsprechender Begründung (zum Beispiel: Fehlen von Belegen, längere Krankheit) möglich. Es empfielt sich, einen schriftlichen Fristverlängerungsantrag an das Finanzamt zu stellen.
Meist problemlos wird bis zum 30.9. des Folgejahres eine Fristverlängerung gewährt. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt, ist die Abgabefrist bis zum 31.12. verlängerbar. In begründeten Fällen kann die Frist auch bis zum 28.2. des übernächsten Jahres und in Ausnahmefällen bis zum 30.4. des übernächsten Jahres verlängert werden. (Hinweis: Näheres zu den Fristen siehe "Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. Februar 2006 über Steuererklärungsfristen".)http://www.steuerlexikon-online.de/Fristen.html