Nur in der Probezeit oder?
Antworten (12)
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nettermenschnettermensch
wenn dein gesunder menschenverstand funktoniert, dann setzt du nicht hintern steuer, wenn du alk getrunken hast, egal ob du noch probe hast oder nicht
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DrachentoeterDrachentoeter
In der Probezeit auf alle Fälle aber mindestens bis zum 21 Lebensjahr.
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LousylLousyl
auf lebzeiten ,wenn du deinen führerschein behalten willst ,darüber würde ich nicht einmal nachdenken !
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AldebaransystemAldebaransystem
probezeit 0,0 ansonsten 0,3
wer säuft und auto fährt istn potenzieller Mörder. Merk dir das
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Nikolas2Nikolas2
In der Probzeit, die im Normalfall 2 Jahre dauert, aber am besten du trinkst auch danach beim fahren nichts, bei Unfällen bist du auch danach dran, auch wenn du nur 0.1 Promille hast...
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fraggle16fraggle16
ah, da haben wir's.
also, entweder Probezeit oder vor Vollendung des 21 Lebensjahres ist 0,0 angesagt
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SYLPETSYLPET
das sollte wohl für autofahrer immer gelten,es passiert schon genug auch ohne alk.
Du ihrst dich diese regelung gibt es bei Uns wirklich. :-)
grad gesehen und schon geändert... :-)
§24c StVG:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.