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Bis wann genau dürfen Lehrer die Noten von Tests nicht mehr ändern?

Frage von Franzii99 Franzii99

Hallo,
Es heißt ja, dass Noten von Prüfungen nach dem Herausgeben nicht mehr zum schlechteren geändert werden dürfen.
Aber was bedeutet das genau? Dürfen Lehrer es noch ändern, wenn man schon die Prüfung gesehen hat, aber noch nicht in der Hand hatte?

Bsp:
Unser Lehrer hat die Schulaufgaben ausgeteilt und dann wurde meine Freundin aufgerufen. Sie ging nach vorne und hat die SA gesehen. Dann wollte er sie ihr geben und hat dann aber bemerkt, dass er etwas falsch gemacht hat und hat die Note dann um 1 (oder wars sogar um 2? Naja egal) verschlechtert.

Oder dürfen es Lehrer nur dann noch ändern, wenn man es noch nicht gesehen hat?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lamiacea Lamiacea

    So lange sie es selber merken und noch die Unterlagen haben können sie auch ändern.

    Kommentar von Lamiacea LamiaceaLamiacea

    Danke für den Stern!

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Wenn die Zeugnisnote vergebenist und das Zeugnis vergeben ist, ist eine Änderung dann von Seiten des Lehrers nicht mehr möglich. Allerdings kann der Schüler dann im Streitfall verlangen , dass die Note und ggf. die Einzelnoten, welche zur Zeugnisnote führten nochmal überprüft wird, so zumindest die Theorie , in der Praxis ist die Umsetzung allerdings schwierig.

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    Antwort von imager761 imager761

    Es heißt ja, dass Noten von Prüfungen nach dem Herausgeben nicht mehr zum schlechteren geändert werden dürfen.

    So heisst es, aber dieser Schülermythos ist ebenso falsch wie unausrottbar :-(

    Aus rechtlicher Sicht kann der Lehrer auch nach Herausgabe einer schriftlichen Arbeit die Note ändern :-O

    Grund dafür ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Schüler, die andernfalls, mit der gleichen Fehleranzahl bzw. Punktezahl von vornherein eine schlechtere Note erhalten haben, ja benachteiligt wären :-O

    Natürlich kann sich eine Note im Nachhinein nicht nur verschlechtern, sondern auch verbessern, wenn richtige Lösungsteile übersehen oder Punkte falsch addiert wurden.

    Die ist übrigens in allen mir bekannten Schullordnungen der Länder (alte BL) so geregelt, z. B. in BY im Art. 52 (3) BayEUG verankert.

    Nimm's sportlich: wie in der BL, gleich sich Benachteiligungen durch Schiedrichterfehlentscheidungen (Elfmeter nach "Schwalbe") und Bevorzugungen (Foulspiel übersehen) über die Saison gesehen aus :-)

    G imager761

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Es ist kein Mythos, das steht bei uns in der Schulordnung ;)

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Das kannst du mit welchem Gesetzestext belegen? Zitat und Quelle?

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    In unserer Schulordung steht es, habe ich doch geschrieben. Das habe ich schon selbst gelesen & von der Schulleitung gehört, also wird es wohl stimmen.

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    Antwort von stonedog stonedog

    Wenn ein Irrtum vorliegt, kann die Note noch geändert werden, nachdem der Schüler die Arbeit zurückbekommen hat. Theoretisch kann auch ein Zeugnis im Nachhinein geändert werden, wenn sich etwas als falsch berechnet herausstellt.

    Aber sowas Gravierendes wird i.d.R. nur gemacht, wenn zum Beispiel im Nachhinein zweifelsfrei herauskommt, dass jemand beim Abitur abgeschrieben hat.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Hi, es geht hier aber nicht ums Abitur, sondern nur um eine ganz normale Prüfung. Und bei uns ist es festgelegt, dass ein Lehrer die Note nach dem Herausgeben nicht mehr zum schlechteren ändern darf, wenn der Lehrer einen Fehler gemacht hat. Und Zeugnis ist natürlich etwas anderes, aber um das geht es nicht ;)

    Kommentar von stonedog stonedogstonedog

    Solche Festlegungen darf keine Schule alleine treffen, sondern so was steht in der Schulordnung für dein Bundesland und deine Schulart. Ich bezweifle stark, dass es in Deutschland so eine Regelung gibt, für Bayern weiß ich, dass es nicht der Fall ist.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Achso, komischer Weise hat unsere Schule auch festgelegt, dass wir bei den Weihnachtsferien immer einen Tag eher aus haben als alle anderen. Das geht ja auch, dass sie es festlegen. Außerdem bin ich mir da total sicher, weil ich es in der Schulordnung gelesen habe und von Schulleiter gehört habe.

    Kommentar von stonedog stonedogstonedog

    Schreib doch einfach in welchem Bundesland und in welcher Schulart du bist. Ansonsten ist das nicht glaubwürdig.

    Die Frage nach den beweglichen Ferientagen ist eine andere als die nach der Gültigkeit und Veränderbarkeit von Noten: http://de.wikipedia.org/wiki/Bewegliche_Ferientage

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Ich gehe in Bayern auf ein Gymnasium (aber Privatschule). Und wie du im Link gelesen hast, gibt es in Bayern normalerweise keine beweglichen Ferientage ;)

    Kommentar von stonedog stonedogstonedog

    Eine private Schule ist tatsächlich nicht an alle Regelungen der staatlichen Schulen gebunden. Es gibt da auch noch Unterschiede zwischen "genehmigt" und "anerkannt", Montessorischulen zum Beispiel haben ja einen ganz anderen Schulalltag, aber können auch keine gültigen Prüfungen abnehmen. Privatschulen machen - nach meiner Erfahrung - aber auch viel, was sie eigentlich nicht dürften, aber wo kein Kläger, da auch kein Richter.

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    Antwort von Kasti2010 Kasti2010

    Das darf er!!!!!!!! Wurde bei mir auch gemacht!!! Ich hatte die Punktzahl für einen 2,er hat mir aber ausversehen eine 1 aufgeschrieben.Und ich hatte sie auch schon in der Hand usw.

    Aber genau kann ich es auch nicht erklären!!!! Sorry!!!!

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Nein, bei uns ist das festgelegt, dass es ein Lehrer nicht darf. Ist aber anscheinend nur bei uns so. Der Lehrer ist auch noch neu an unserer Schule, vermutlich wusste er das noch nicht.

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    Antwort von Cornyfrei Cornyfrei

    lehrer dürfen es immer ändern es kann sogar passieren wenn er die arbeit wieder einsammelt das er was findet und dan wird die note sehr wahrscheinlcih geändert aber im fall von deiner freundin darf er das weil du darfst ja au hingehen wenn ein punkt oder so fehlt

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Ja zum besseren darf bei uns geändert werden, nach dem herausgeben, aber verschlechtert nicht mehr. Das ist bei uns festgesetzt.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Natürlich gelten Regeln, die nur in eurer Schule aufgestellt wurden, für alle an eurer Schule - nur was soll dann deine Frage hier? Woher sollen wir wissen, ob das, was du behauptest, auch genau so ist und wenn, was dazu genau in eurer Schulordnung hierzu geregelt ist?

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Ich habe es doch geschrieben, wie es bei uns steht, die Frage war dazu, wie ich es verstehen soll. Und beweisen könnte ich es, aber dann wüsstest du auf welcher Schule ich bin und sowas möchte ich logischerweise hier nicht reinschreiben.

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