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Bis wann gehört das Kind zur Bedarfsgemeinschaft

Frage von melli1303 melli1303

Hallo, bis wann gehört ein Kind zur Bedarfsgemeinschaf? was kann man tun wenn das Kind im Monat 1250 € brutto hat und Festausgaben von knapp 700€ (Benzin,Altersvorsorge...),wird da trotzdem mit dem Bruttobetrag gerechnet oder kann ich das dem Arbeitsamt irgendwie ersichtlich machen?

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Antworten (6)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ein kind gehört zur bg bis:

    1. es 25 jahre alt ist
    2. es seinen eigenen bedarf aus eigenem einkommen/vermögen decken kann
    3. es nicht mehr im haushalt der eltern lebt
    4. es einer anderen bg (auch im haushalt der eltern) zugeordnet wird (zb. mit dem eigenen kind oder partner)

    das jobcenter geht lediglich bei der berechnung der freibeträge vom brutto aus. bei der berechnung des anrechenfähigen einkommens wird vom netto (abzüglich freibetrag) augegangen. sind die werbungskosten nachweislich höher als der im grundfreibetrag enthaltene satz, kann sich der freibetrag auf antrag erhöhen.

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    Antwort von Timeless89 Timeless89

    immer vom netto, versuchen kannst du es aber wird nicht wirklich wa sbringen... wobei kinder (als kind bezeichnet man jemanden unter 13) nicht so viel verdienen dürfen, kinder arbeit ist verboten

    Kommentar von melli1303 melli1303

    das mit der Kinderarbeit ist mir schon klar.rede eigentlich von einer 22 jährigen.

    Kommentar von Inuthai InuthaiInuthai

    n adann ist das aber kein Kind mehr XD

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    Antwort von omega83 omega83

    brutto ist egal, netto ist wichtig. Eigentlich bis zum Auszug

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    Antwort von strandkind strandkind

    hallo melli es gibt im internet h4 rechner da kannst das ausrechnen lassen.hier wäre das zu aufwendig.von ihrem einkommen wird der bedarf gerechnet=364 e+anteil miete(durch anzahl der personen) +anteil warmwqasser und heizung+werbekosten0was dann rauskommt ist ihr bedarf und sollte es da noch mehr als der bedarf sein -überhang-wird es bei euch von hartz 4 abgezogen als einkommen.sie kann dann aber für ihren anteil der wohnungskosten versuchen wohngeld zu bekommen.-wird nicht bei euch angerechnet.sie bleibt solange in der bg bis sie auszieht ,schwanger ist undeinen partner hat.dann ist das eine eigene bg.so nun ab zum rechner für h 4

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    Antwort von jockl jockl

    Bruttu ist da nicht wichtig. Netto zählt, aber ohne Bezin, das ist eine ganz andere Ebene. Unterstellt es handelt sich um Mutter und Sohn, auch dann zählt nur eine absolute Trennung "von Tisch und Bett", also einem Auszug vergleichbar. Zwei Zahnputzbecher im Bad sind ggf. schon nachteilig.

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    Antwort von omega83 omega83

    brutto ist egal, netto ist wichtig. Eigentlich bis zum Auszug

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