Bis zu Geburtsdatum galt das? Weiß das jemand?
Bis wann durfte man mit dem Autoführerschein einen 125iger fahren?
Antworten (3)
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Saarland60Saarland60
Bei jedem PKW-Führerschein Klasse 3, der vor dem 1. April 1980 gemacht wurde.
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1Antwort von
MarderuMarderu
1980 wurde diese Regelung meines Wissens verabschiedet.
Hinten auf dem Führerschein ist ansonsten ja auch zu erkennen, ob A1 eingeschlossen ist, oder nicht - falls du dir nicht sicher bist ;) -
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antidepriantidepri
Mit Geburtsdatum nichts zu tun, AUSSTELLDATUM muss spätestens der 01.04.1980 für Kl. III bzw. heute "B" gewesen sein. In "Insiderkreisen" munkelt man, das Gesetz soll wieder gelockert werden, aber da ist noch absolut nichts entschieden. Müsste tatsächlich noch drinstehen in der Pappe ob die 125ccm noch greifen.
Kommentar von
MarderuMarderu Das Gerücht ist absolut überholt.
Man ist ja schon unzufrieden, dass der Rollerschein immer noch im BSchein enthalten ist, weil viele damit einfach überfordert sind.
Der TÜV geht auch nicht davon aus.
Lg -
genau guck einfach auf deinen führerschein