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Bis wann durfte man mit dem Autoführerschein einen 125iger fahren?

Frage von Rantanplan2501 Rantanplan2501

Bis zu Geburtsdatum galt das? Weiß das jemand?

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Antworten (3)

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Bei jedem PKW-Führerschein Klasse 3, der vor dem 1. April 1980 gemacht wurde.

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    Antwort von Marderu Marderu

    1980 wurde diese Regelung meines Wissens verabschiedet.
    Hinten auf dem Führerschein ist ansonsten ja auch zu erkennen, ob A1 eingeschlossen ist, oder nicht - falls du dir nicht sicher bist ;)

    Kommentar von Marcels04 Marcels04Marcels04

    genau guck einfach auf deinen führerschein

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    Antwort von antidepri antidepri

    Mit Geburtsdatum nichts zu tun, AUSSTELLDATUM muss spätestens der 01.04.1980 für Kl. III bzw. heute "B" gewesen sein. In "Insiderkreisen" munkelt man, das Gesetz soll wieder gelockert werden, aber da ist noch absolut nichts entschieden. Müsste tatsächlich noch drinstehen in der Pappe ob die 125ccm noch greifen.

    Kommentar von Marderu MarderuMarderu

    Das Gerücht ist absolut überholt.
    Man ist ja schon unzufrieden, dass der Rollerschein immer noch im BSchein enthalten ist, weil viele damit einfach überfordert sind.
    Der TÜV geht auch nicht davon aus.
    Lg

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