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Bis wann darf nach Vertragsabschluss ohne Angabe eines Grundes fristlos gekündigt werden?

Frage von aaaha aaaha

z.B. nach Abschluss eine Mobilfunkvertrages, Fitnessstudio-Mitgliedschaft usw.?

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Antworten (5)

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Garnicht! Vertrag ist Vertrag und kann nur mit den im Vertrag festgelegten Fristen gekündigt werden.

    Anders sieht es aus, wenn du einen Vertrag im Internet, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen hast. Da gibt es dann das 14 tägige Rücktrittsrecht.

    Also demnächst vorher fragen, bevor man sich völlig Falsches einbildet.

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    Antwort von burle1976 burle1976

    Das ist unter anderem davon abhängig, ob der Vertragsabschluss als "Haustürgeschäft" nach BGB gilt. Wenn der Vertrag z.B. in der Fussgängerzone oder dem Internet abgeschlossen wurde gilt der Haustürgeschäfteparagraph § 312 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html es sei denn, mann hat ausdrücklich auf sein Widerruf verzichtet.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    wenn vertragsbrüche, vorliegen kannst du außerordentlich kündigen.

    das steht aber alles in den AGB.

    oder meinst du jetzt das widerrufsrecht bei haustürgeschäften?

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    Antwort von johannS johannS

    Soweit ich weiß, hat man ein 14tägiges Rücktrittrecht. In der Zeit kann man von dem abgeschlossenen Vetrag ohne Angabe von Gründen wieder zurücktreten.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Falsch, warum schreibst du solchen Unsinn?

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    Antwort von emjay emjay

    Wenn es im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt ist, dann darfst du meines Wissens gar nicht fristlos kündigen, sondern bist an den Vertrag gebunden.

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