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Bis wann darf mein Hausverwalter die Nebenkostennachzahlung nachreichen?

Frage von Froda Froda

Hi ihr, also, ich zahle Miete an den Insolvenzverwalter meines Vermieters und die Nebenkosten-Vorauszahlung an den Hausverwalter direkt. Ich wohne hier seit 15.07.2007. Jetzt kommt heute (30.09.09) Abend um 19.30h der Hausverwalter und übergibt mir persönlich die Abrechnung für den Zeitraum vom 1.6.2007 (?) bis zum 30.09.2008 (=16 Monate). Ist so ein langer Abrechnungszeitraum überhaupt zulässig? In meinem Vertrag steht nur "Über die Vorauszahlung für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen...Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen." Allerdings ist im Mietvertrag kein Zeitraum angegeben. Seit ich hier wohne, war 1 Mal jemand da, um die Röhrchen an der Heizung abzulesen und davor war laut der anderen Mieterin ewig niemand da zum Ablesen. Für mich ist das sehr wichtig, da die Nachzahlung für diesen Zeitraum fast 1000 Euro beträgt. Keine Ahnung wie ich das bezahlen soll. Danke für eure Hilfe!

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von aschaub aschaub

    Die Frist 30.09.2009 wäre noch korrekt, allerdings darf der Zeitraum nur 12 Monate betragen, also vom 01.10.2007 bis 30.09.2008.

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Unglaublich, diese Bewertung.

    Die Frist 30.09. wenn es sie denn überhaupt gäbe, endet mit der postüblichen Zustellzeit und diese ist 18.00 Uhr. Sie wurde eindeutig überschritten um einige Stunden überschritten, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Darauf kommt es doch hier gar nicht an. Die AR beinhalt mehr als 12 Monate und ist deshalb nicht ordnungsgemäß.

    Kommentar von Froda Froda

    Hmm? Wie meinst du das mit der Bewertung? Ich bin mir sicher, dass ich deine Antwort als die hilfreichste angeklickt habe, weil sie auch am ausführlichsten war bis zu dem Zeitpunkt. Irgendwas ist da falsch gelaufen. Danke, dass du nochmal was nachgeschoben hast. Eine grundsätzliche Frage ist doch auch der Abrechnungszeitraum. Ich habe nämlich auch gelesen, dass der Stichtag der 31.12. ist, wenn es nicht anders im Vertrag steht und das tut es bei mir nicht. Außerdem habe ich ja am 1.6. noch gar nicht hier gewohnt.

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    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Er hat alle Zeit der Welt, so die Gerichte. Eine Verjährung besteht drei Jahre nach Abschluß des Wirtschaftsjahres, gerechnet per 31.12..

    Nicht zu verwechseln ist diese Zeit mit den Fristen für eine AR und die Bezahlung etwaiger Nachforderungen oder Erhöhungen bei den Abschlagszahlungen.

    Danach wird aber ja nicht gefragt.

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Nachtrag, zu Deiner Ergänzung.

    A) Die AR ist nicht ordnungsgemäß und somit auch nicht fällig. Grund: Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Abrechnungzeitraum wird überschritten.

    B) Rüge die AR und prüfe, ob es auch inhaltliche Fehler gibt, die ggf. später nachgeschoben werden können.

    Bitte keinesfalls bezahlen, ich habe gerade für meine Tochter gegenüber einer sehr großen Hausverwaltung mich erfolgreich zur Wehr gesetzt.

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    Antwort von Malkia Malkia

    Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Hat der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten abgerechnet, kann er nichts mehr nachfordern. Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht verschuldet. Für Nachlässigkeiten seiner Abrechnungsfirma oder Verwaltung muss er jedoch einstehen. Wichtig: Die Ausschlussfrist betrifft nur Nachforderungen des Vermieters, nicht aber Rückzahlungsansprüche des Mieters. Der Mieter kann auch noch nach Ablauf der 12 Monate verlangen, dass der Vermieter eine Abrechnung vorlegt. Falls sich ein Guthaben zu seinen Gunsten ergibt, muss es ihm der Vermieter noch auszahlen

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    Antwort von Usch74 Usch74

    so weit ich weiß,mußt du 2007 nicht bezahlen.der vermieter hat 12 monate zeit für das vorangegangene jahr eine nachzahlung zu verlangen.wäre bei dir als mieter aber ne nebenkostenrückzahlung offen,hast du länger als 12 monate zeit,diese zurückzuverlangen.wenn du das nicht klären kannst,geh zum amtsgericht und hol dir einen beratungsschein.kriegst du,wenn du geringverdiener bist.hoffe,ich konnte dir helfen.

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    Antwort von Cindarella22001 Cindarella22001

    auf keinen Fall zahlen sofort zum Meterverein und widersprechen denn es darf nur 12 Monate abgerechnet werden und auch nur ein Jahr nach Abrechungsperiode.

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    Antwort von David4711 David4711

    Bis zu 1 Jahr nach der Ablesung. Wende dich an den Mieterverein, dann bist du auf der sicheren Seite.

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    Antwort von DerSteppenwolf DerSteppenwolf

    Erlaubt ist ihm die Nachforderung bis zum 31.12 des nachfolgenden Jahres.

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    Antwort von vincero vincero

    abrechnung wegen formfehler widersprechen

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    Antwort von tabeah tabeah

    Nebenkostenabrechnung von 2006 verfällt anno 2008, 2007 - Ende 2009

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