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Bis wann darf man als normaler Arbeitnehmer seine Steuererklärung machen?

Frage von nirak37 nirak37

Als gewöhnlicher Lohnempfänger muss man doch keine Steuererklärung abgeben oder? Aber bis wann darf man es? Habe nämlich für 2005 noch keine gemacht.

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Antworten (3)

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Wer nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist (z.B. Ehepaare mit 3/5 statt 4/4 oder bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder bei Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld pp.), hat nach den neuen Regelungen 4 Jahre Zeit, den Lohnsteuerjahres- ausgleich zu machen. Wer nicht verpflichtet ist (also zu den o.g. Personen gehört, die bis zum 31.5. des Folgejahres die Einkommenssteuererklärung abgeben müssen), k a n n binnen der o.g. 4 Jahre den Antrag stellen, muss es aber nicht, weil der Staat meist sonst Steuern zurückzahlen müsste - und das will er nicht. Wer diese 4-Jahres-Frist verpasst, tut damit meistens dem Staat einen Gefallen...

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Si, und jeder sollte die Mühe nicht scheuen, für Viele lohnt es sich.

    O.K. für Alleinstehende ohne nennenswerte Absatzmöglichkeiten nicht dolle. Habe die Erklärung für meinen Sohn gemacht. Er hat keine eigene Familie und keine nennnswerte Ausagben, aber 49€ bei aktuellem Stand der Kilometerpauschale bekommt er zurück. Warum vrschenken.

    Hallo! Ich bin gegen Sozialschmarotzer aber verschenken mag ich nur an Leute die ich kenne und mag.

    Kommentar von harry5262 harry5262

    Im Falle eines positiven Urteils durch das Bundesverfassungsgerichts erhält der Sohn noch einen Nachschlag, sofern die Entfernung über ca 13 km liegt. Wenn der Sohn eine eigene Wohnung hat, sollte er haushaltsnahe Aufwendungen (z. Kaminfeger, Wartung d. Heizung etc.) prüfen. Den Steuerbescheid braucht er auch für Sparzulage, Wohnungsbauprämie und Altersvorsorge.

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    Antwort von rainerle38 rainerle38

    Seit kurzer Zeit gilt hierfür eine 4-jährige Verjährungsfrist! D.h. dür 2005 ist noch genügend Zeit!

    Kommentar von geige geigegeige

    Echt, ist das durchgegangen????? Seit wann genau???

    Kommentar von rainerle38 rainerle38rainerle38

    Habe ein bisschen suchen müssen: http://www.kruse-partner.de/content/steuerberater_stuttgart_mitte/unternehmensberater_stuttgart/februar_08/antragsveranlagung_aufhebung_der_zwei_jahres_frist/steuerberater_stuttgart_mitte.html

    Kommentar von geige geigegeige

    Oh, ganz vielen lieben Dank rainerle38!

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Für 2005 ist die Zeit eben abgelaufen, sofern du keine Verlängerung beantragt hattest.

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Nee Indy, diesmal bist Du nicht auf aktuellen Stand.

    Kommentar von harry5262 harry5262

    2005 ist noch möglich für reine Arbeitnehmer. Alle anderen haben 4 Jahre + 3 Jahre Anlaufhemmung = 7 Jahre

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Danke für die Info!

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