Antworten (16)
-
8Antwort von
ThunderHawkThunderHawk
genauso lang wie einer.
Kommentar von
vonRichthovenvonRichthoven hihihihi...lach
Kommentar von
marbejamarbeja stimmt!!!
-
7Antwort von
heelmanheelman
Bis die Eltern sagen - komm endlich rein!
Kommentar von
alexthekalexthek DH!
Kommentar von
AeskulapaAeskulapa Genau, bis ihn genau deshalb die netten Herren von der Polizei zuhause abliefern müssen -.-
-
2Antwort von
blompblomp
Unter 12 = 20 Uhr Unter 16 = 22 Uhr Unter 18 = 23 Uhr
Kommentar von
bitmapbitmap Wo steht das denn?
Kommentar von
blompblomp Habe ich hier mal gelesen und derjenige hat angegeben, es käme vom Gesetz. Dann habe ich das mal so übernommen. Falls da was nicht stimmt, fühl dich frei mich zu korrigieren. :-)
Kommentar von
bitmapbitmap Für Kinder bedarf es keiner extra Regelung. Die haben nämlich einfach das zu tun, was ihre Erziehungsberechtigten sagen.
Für Jugendliche regelt das Jugendschutzgesetz bestimmte Ausgangskonditionen. Die beziehen sich aber nicht einfach auf ''draußen'' sondern auf den Aufenthalt an bestimmten Orten. http://www.buzer.de/gesetz/2319/index.htm
Kommentar von
ehca87ehca87 teilweise falsch! ab wann die altergrenze unter 16 beginnt weiß ich grade zwar nicht und dass ein 15jähriger um 22:00 heim muss stimmt auch aber für 16 und 17 jährige gilt 24:00
-
-
1Antwort von
ogdanogdan
Gesetzlich dürfen sie nach 22:00 nicht mehr auf in der Öffentlichkeit angetroffen werden. Bis 22.00 Uhr auch nur bei Veranstaltungen von Trägern der Jugendarbeit! (Siehe http://www.jugendjockel.de/jugendgruppenleiter/schutz.htm) Ich würde aber als Erziehungsberechtigter darauf achten, daß mein Kind wesentlich früher wieder zuhause ist. Daumenregel für mich ist: um 21:00 Uhr im Bett - am Wochenende eine halbe Stunde länger - 1,5 Std vor Bettruhe zuhause!
Kommentar von
TiverTiver Also um 21 Uhr im Bett ist schwachsinn ich bin meistens bis 1-2 auf
Kommentar von
bitmapbitmap ''Gesetzlich dürfen sie nach 22:00 nicht mehr auf in der Öffentlichkeit angetroffen werden.''
Wo steht das auf der Seite?
Mal abgesehen davon ... Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit - JÖSchG ... wurde schon 2003 abgelöst durch das JuschG.
Kommentar von
ogdanogdan Die angesprochenen Regeln finden sich so auch im neugefassten JÖSchG - folge dem von Dir angegebenen Link - im Gesetz sind die Regeln und Ausnahmen nur etwas verstreuter ...
-
0Antwort von
sopost also zu zweit bis 21 Uhr. Kommt aber auch auf die Eltern an. ich alleine dürfte z.B nicht bis neun uhr weg , nur vllt. im sommer oder so.
-
-
0Antwort von
philll7 nach gesetz 22.00 uhr. aber dass kontroliert keiner . müssen die eltern entscheiden.
-
0Antwort von
19Jessi9619Jessi96
mann seid ihr streng mit euern kindern, ich bin selber 13 & bei mir gibts keine richtige regel, bis wann ich raus darf, also, in der woche, natürlich so denk mal bis 20uhr.. & am wochenende darf ich auch so vlt. schon bis halb zehn, mit meinen eltern, so lange wie ich will, & aufbleiben, darf ich am wochenende auch solange ich will & mir gehts gut. ich geh auf das gymnasium, bin fast klassenbeste. ich meine was will man mehr. man sollte seinen kindern auch ein bisschen freiheit lassn. & falls jetzt jemand schreibt: mann was hat die für eltern. ich bin mit meinen eltern sehr zufrieden & mir gehts wie gesagt sehr gut. & bin auch nicht dumm oder so. naya. sollte nur mal gesagt werde. bb
-
0Antwort von
LulaLey ich galub 20 o. 22 uhr...aber wer macht das heutzutage schon...
-
0Antwort von
user33user33
Ich les hier immer was von 20 UHr... Mit 13? Da würde ich meiner aber sonstwas erzählen! Zum Abendessen zu Hause! 18-19 Uhr
-
0Antwort von
lycoskatze Bis 22:00 Uhr und in Begleitung eines Erwachsenen bis 00:00 Uhr
lol