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Bis jetzt glaubte ich es heißt: Rechnungs-Nr. 123. Aber anscheinend auch Rechnung Nr. 123. Oder?

Frage von GFliebtDich GFliebtDich

Bis jetzt glaubte ich es heißt: Rechnungs-Nr. 123. Aber anscheinend ist auch Rechnung Nr. 123 richtig oder nicht immer? oder wann?

Oder?

Wer bringt Klarheit rein? Was erlaubt und schreibt die Deutsche Rechtschreibung vor??

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Antworten (4)

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    Antwort von LMnd87 LMnd87

    beides:

    Rechungs Nr: XY
    bezieht sich auf die NR und zwar eine Rechnungsnummer

    Rechung Nr: XY
    hier steht eher die Rechnung im Vordergrund

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    Antwort von aarroz aarroz

    Es geht um die Rechnung Nummer 123 mit der Rechnungs-Nummer (oder auch Rechnungsnummer) 123. Alles klar?

  • 0
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Auf dem Formular steht "Rechnung Nr. XY". Der Ordnungsbegriff für das Formular ist dann die Rechnungsnummer.

    Kommentar von GFliebtDich GFliebtDichGFliebtDich

    Und Rechnung-Nr. 123 ist auf jeden Fall falsch?

    Kommentar von aarroz aarrozaarroz

    ja.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Wenn ich eine Rechnung schreibe hat diese die Nr. xxx, also in deinem Beoispiel Rechnung Nr. 123

    aber ich schreibe immer noch das Jahr davor, also 2009-123

    und vergesse die steuerlichen Erfordernisse auch nicht...

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