Habe vor 1 Jahr ein altes Haus in Schleswig Holstein in einem Dorf gekauft. Beim Nachbar stehen 3 Birken. Ich kann das Alter nicht schätzen aber alle sind über 6Jahre und eine bestimmt schon 30 Jahre. Nun versuche ich seit 1 Jahr meinen Nachbarn umzustimmen, wenigstens die Bäume zu kappen da einer ca. 80 cm von der Grundstücksgrenze und ziemlich dicht am Haus liegt. Ich bin nicht dafür alles platt zu machen und Laub stört mich auch nicht, jedoch habe ich im Winter und an stürmischen Tagen den Garten voller Äste, die restliche Zeit verbringen die Bäume mit Pollen und Samen abwurf und das ist nicht wenig. Im Sommer kann man keine Fenster öffnen, da sie Samen und Blütenblätter alle reingeweht kommen. Die kleinen Samen kann man auch nicht einfach wegfegen, die sind so klein und leicht. Dachrinnen sind ständig verstopft. Wie sich rausstellte leidet nun eins meiner 3 Kinder unter einer Birkenallergie. Was kann ich tun? Habe ihm heute gesagt, das er von mir einen Brief bekommt und wenigstens die Äste auf meiner Seite entfernen werde. Er ist ausgeflippt und drohte mir. Was für rechten habe ich?
2
Birke vom Nachbarn fällen/Zurückschneiden
Frage von
nicnaczypern
Antworten (4)
-
3Antwort von
derregenmacherderregenmacher
Also.Die Birken standen schon vor dem Hauskauf da.Dein Nachbar muss allerdings die Zweige und Äste zurück schneiden,wenn es gegen die bestehenden Rechtsgrundlagen verstösst. Die Rechtsgrundlagen bekommst du bei deiner Gemeinde.
-
1Antwort von
altermann58altermann58
Da gibt es eindeutige Urteile! Jurist Dr. Google hilft!
5 Sekunden Arbeit:
-
0Antwort von
Joki4712 wurden hier seinerzeit die Grenzabstände eingehalten, scheint mir bei 80 cm nicht der Fall zu sein.
Mache dich im Nachbarschaftsgesetzt deines Bundeslandes schlau, da steht so etwas drin.
Google z.B. nachbarschaftsgesetz Bayern
Gruß
Joki
-
Diese Frage
§ 910 Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
Muß die schriftliche Frist von einem Anwalt gemacht werden?