Wir wollen eine Birke fällen, ca. 30 Jahre alt. Jetzt hat mir jemand gesagt, dass wir das nicht dürfen. Birken dürften nicht gefällt werden. Kennt sich jemand aus? Wir wohnen in Hessen. Danke.
Antworten (8)
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tergennatergenna
schau mal hier, da steht für dich, glaube ich, das Richtige: http://hessenfinder.hessen.de/modules/bs/serviceportal/index.php?mode=static&...[0][c]=contentdiv&OP[0][f]=search&OP[0][p][LLG_ID]=8959867&dclp=24999804917882da29c52b66444218de&fs=0
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torfustorfus
Birkenwurzeln am Haus sind nicht ungefährlich. Besonderw wenn man Tonrohre hat. Da wachsen die durch die kleinsten Ritzen rein und werden innen riesig. Die Folge sind hohe Kosten.
Mein Vorschlag: Jedes Jahr ein Stück zurückschneiden. Nach ein paar Jahren hat sich das Problem erledigt. Man kann auch unauffällig an den Wurzel was machen.
Der Witz ist, den Baum zum eingehen zu bringen ohne ihn zu fällen. Quasi zu Tode pflegen.
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ziuwariziuwari
ging mir auch so (brandenburg).
antrag bei der unteren umweltbehörde stellen...
ersatzpflanzung anbieten
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luzy0160luzy0160
Es ist eine Frage des Alters und der grösse des Baumes ob sie gefällt werden darf
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firefox2204firefox2204
Ich habe mal gehört das es mit dem Stamm- Durchmesser zu tun hat ob man dafür eine Genehmigung braucht.
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frischlingfrischling
Für das Fällen von Bäumen brauchst du eine Genehmigung vom Ordnungsamt
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BellaCullen2BellaCullen2
ganz einfach axt nehmen und fällen
Kommentar von
chicaBluechicaBlue Mußte aber saftige Geldstrafe zahlen.
schade, kriege den Link nicht richtig rein. Wenn du bei Google "Baum fällen Hessen" eingibst, kommt "Hessenfinder" dort schau mal.
das steht da:
Baumfällgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen?
In manchen Gemeinden Hessens unterliegen Bäume einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben einige Gemeinden in Hessen, allerdings nicht alle, eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume wie unter die Schutzbestimmungen fallen. An wen muss ich mich wenden?
Über eine kurze Anfrage bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung können Sie klären, was Sie in Ihrem Gemeinde- oder Stadtgebiet beim Baumfällen beachten müssen. Rechtsgrundlage
§ 30 des Hessischen Naturschutzgesetzes
Satzung der Gemeinde oder Stadt
danke euch