Hallöchen,
ich habe soeben einen brief von einem Inkassobüro erhalten und hab mich wirklich ziemlich erschrocken!
darin steht die postbank hat ihre Forderung abgetreten usw.
Ja ich hatte ein Konto bei der Postbank bzw. hatte es angelegt, teilweise genutzt und nun liegt es eben seit mehr als 2 jahren still. Hatte auch kein Dispo oder ähnliches...blieb also immer nur auf der Haben-seite! Bin mittlerweile 3 mal umgezogen...die Bank hatte auch immer meine aktuelle Adresse, allein schon durch meine Nachsendeaufträge..bei abschluss des Kontos hieß es wenn man umzieht und nen Nachsendeauftrag macht muss man nich extra zur Postbank hin, denn es sei ja alles eins bla bla usw.
Nun lese ich hier im brief des Inkassounternehmens, ich solle doch bitte enorm hohe Kosten zahlen.
Ich habe NIE ein Erinnerungsschreiben von der Bank erhalten, noch eine Mahnung oder noch einen Kontoauszug oder ähnliches!
Warum krieg ich plötzlich nen Brief vom Inkasso? und vor allem...was soll ich nun tun? Das kann doch alles nicht rechtens sein was hier abläuft, oder? Ich meine nicht ein einziger (angeblich!!) versendeter Brief kam an!!!!!! Aber das vom Inkasso...das kommt an.
Was mach ich nun? ich soll innerhalb von 7 tagen zahlen.
Hat jemand ähnliche erfahrungen? Bitte gebt mir einen Rat ;(
Hallo Du Inkassofetischist ;)
Wegen Inkassogebühren extern beauftragter IBs wird es kaum vor Gericht gehen ! Das ist Dir aber schon klar ? Inkassogebühren werden aus gutem Grund von den Gerichten dezimiert bzw sogar ganz gestrichen
wie z.b hier im aktellen Urteil aus 09/ 2009 :
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).
(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 in dem Rechtsstreit xxxxxx Geschäftsnr. 8 C 118/09)