
50 bis 25 Prozent je nach der Größe des Balkons. Um Streit aus dem Wege zu gehen, besser nur 25 Prozent anrechnen.
Werter Forumsteilnehmer, werte Forumsteilnehmerin, werte Forumsteilnehmer,
siehe WoFIV oder auch II. BV.
Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de
Eine Seite auf die ich zufälligerweise bei einer Internetrecherche aufmerksam geworden bin.
Habe gehört dort würde man in so einigen Fällen fündig. Wie es zu diesem Thema hier aussieht, weiß ich natürlich nicht. Einfach mal nachschauen.
Vielleicht kann man Ihnen dort weiter helfen.
Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51 53894 Mechernich
PS. Meine Beiträge hier im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
die nutzbare fläche beträgt 4,80 x 1,90 m kannst du mir sagen, welcher prozentsatz dann relevant ist?
Als Vermieter würde ich 2,28 Quadratmeter anrechnen.