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bins nochmal - und wie verhält sich die wohnraumermittlung bei einem balkon?

gefragt von lalelu67 am 03.11.2009 um 13:43 Uhr
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bauen x 953 wohnraum x 30

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 3. November 2009 13:46
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50 bis 25 Prozent je nach der Größe des Balkons. Um Streit aus dem Wege zu gehen, besser nur 25 Prozent anrechnen.

Kommentar von lalelu67 am 3. November 2009 13:48

die nutzbare fläche beträgt 4,80 x 1,90 m kannst du mir sagen, welcher prozentsatz dann relevant ist?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 3. November 2009 13:55

Als Vermieter würde ich 2,28 Quadratmeter anrechnen.


anonym
beantwortet von MarkusReinartz am 9. November 2009 16:06
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Werter Forumsteilnehmer, werte Forumsteilnehmerin, werte Forumsteilnehmer,

siehe WoFIV oder auch II. BV.

Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de

Eine Seite auf die ich zufälligerweise bei einer Internetrecherche aufmerksam geworden bin.

Habe gehört dort würde man in so einigen Fällen fündig. Wie es zu diesem Thema hier aussieht, weiß ich natürlich nicht. Einfach mal nachschauen.

Vielleicht kann man Ihnen dort weiter helfen.

Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51 53894 Mechernich

PS. Meine Beiträge hier im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


anonym
beantwortet von Imera am 4. November 2009 16:05
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