Hay
Bin zurzeit als Bürokaufmann in der Ausbildung und mache zurzeit ein angegebenes Nebenjob! Aber beim Nebenjob wo zurzeit nur bis 400 € geht kann mir vielleicht bald eine Teilzeitstelle mit 10-15 std/woche angeboten werden! Also die Stunden und mein Verdienst bleibt eigentlich gleich wie bei den Normalen Aushilfsjob nur so hätte ich halt mehr rechte bei diesem Job wie urlaub oder bezahlte krankheit! und vorallem meine stundenanzahl wäre gesichert! Jetzt können wir immer noch sagen ok diesen Monat brauchen die mich nicht oder so und dann als feste Teilzeitkraft können die es nicht!
Jetzt will ich nur wissen ob man rein RECHTLICH eine Volleitstelle als Auszubildener und eine Teilzeitarbeit haben? Oder kann man den Vetrag anders Nennen wie immer noch als Aushilfe aber im Vetrag kann man die Stunden festlegen oder so!
Ich will jetzt nicht wissen ob das man ausbildungsbetrieb akzeptiert ! Will nur wissen ob es rechtlich in Ordnung gehen würde!
WO kann ich den sowas auch nachlesen oder so???
Sag mal wie oft willst du denn noch fragen? Die Antwort steht - noch immer!"!! - in dem link von mir. Der ist von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und so einer sollte es nun wirklich wissen, was Sache ist.