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Bin zu einer Sache verurteilt wurden mit der Ich nichts zu tun habe

Frage von muschelmann2010 muschelmann2010

Hallo

Kurze Zusammenfassung:

War selbstständig bis ca. September 2005 mit einem Gebrauchthandel habe dann das Gewerbe abgemeldet. Hatte heute ein Urteil bekommen in dem ich 800 € und Zinsen 8 % seit dem 12/2006 zahlen soll dabei geht es um eine Sache von 2006 die meinen Geschäftlichen nachfolger betrifft. Allerdings hatte der Kläger mich und den Nachfolger verklagt obwohl ich zu dieser Zeit garnichts mehr mit dem Gewerbe zu tun hatte. Ich bin gerad echt angepisst. Wie verhalte ich mich und kann ich den Kläger anzeigen wegen Verleumdung oder übler Nachrede. Habe ja mnachweislich nichts damit zu tun habe nie mit dem Herrn gesprochen und kenne ihn auch nicht.

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Chianti Chianti

    jedem urteil geht ein verfahren voraus! gegen das urteil selbst kannst du rechtsbeschwerde einreichen, wenn du damit nicht einverstanden bist bzw. zu unrecht in regress genommen wurdest! (abwarten alleine ist hier der falsche weg)

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    Antwort von vitti vitti

    Das Gericht hat sicher mit als erstes festgestellt, das die Klage gegen Dich rechtmäßig ist. Du kannst den Kläger weder wegen Verleumdung noch wegen übler Nachrede anzeigen, ein anzeigewürdiges Verhalten des Klägers ist aus den von Dir geschrieben Informationen nicht ersichtlich. Ob Du etwas damit zu tun hast, hat das Gericht nicht festzustellen. Je nachdem ob und wie Du das Unternehmen an den Nachfolger übergeben hast, haftest Du Geschäftsführer noch bis zu 5 Jahre nach Deinem Ausscheiden, sofern der Vorgang noch in deiner Zeit als Geschäftsführer stattgefunden hat. Wie solltest Du Dich verhalten? Denke einmal genau nach, ob Du nicht Doch etwas mit der Sache zu tun hast, sonst hätte das Gericht der Klage nicht stattgegeben. Sollte dem wirklich nicht so sein, dann übergib die Sache am besten einem Anwalt und lasse die rechtlichen Möglichkeiten durch ihn überprüfen.

    Kommentar von muschelmann2010 muschelmann2010

    Danke

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    kann ich verstehen, wäre auch angepisst, aber oft stellt es sich auch als was anderes raus und ist dann halb so wild. Du kannst natürlich auch direkt zum Anwalt, dann hast du aber noch die Wut und Angst und Ungewissheit in den Klamotten; mein Tipp: ich würde den Menschen kontaktieren und ihm genau das darlegen,was du hier geschrieben hast; du hattest z.d. Zeitp. nichts mehr mit der Sache zu tun. Schau wie er reagiert. Wenn er weiter drauf besteht, hole dir rechtl. Unterstützung. Dir wird es aber auf jeden Fall erst mal besser gehen, da du selber etwas getan hast. Alles andere wird seinen Lauf nehmen. Alles Gute.

    Kommentar von muschelmann2010 muschelmann2010

    danke

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    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Läge die Sache so einfach, wäre es doch nicht zu diesem Urteil gekommen. Giob mal ein bißchen mehr Input!

  • 1
    Antwort von st0neface st0neface

    Würde mich an einen Anwalt wenden. Bevor da noch irgend ein Sch... rauskommt.

    Kommentar von muschelmann2010 muschelmann2010

    danke

  • 0
    Antwort von muschelmann2010 muschelmann2010

    Eine GBR habe mein Gewerbe abgemeldet im Monat 10 / 2005 und Verkauft wurde das Auto ca. 11/2006. Geh heut zu einem Anwalt das kann ja nicht sein das ich haftbar gemacht werden kann 1 Jahr nach Gewerbeabmeldung mit Gang in die Firmen Insolvenz. Das Auto selber hat auch den Weg in die Werkstatt erst im Januar Februar 2006 gefunden das wäre dann 3 monate nach Gewerbeabmeldung

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    Antwort von muschelmann2010 muschelmann2010

    Weil hier nach mehr Input gefragt wurde. Es geht darum das ein verkäufer angeblich ein Auto verkauft haben soll was noch dem Besitzer gehörte ich habe aber mein Gewerbe im Oktober 05 abgemeldet.

    Kommentar von vitti vittivitti

    In welcher Rechtsform hast Du denn das Gewerbe betrieben? GbR oder GmbH? Du schreibst von einem geschäftlichen Nachfolger, bedeutet das, dass Du das Unternehmen verkauft bzw. übergeben hast an den Nachfolger?

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