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Bin Zeuge - erfährt der Täter meinen Namen und Anschrift?

Frage von christin2701 christin2701

Hallo, mein Mann und ich haben heute eine Fahrerflucht (Blechschaden beim Ausparken) mitbekommen und die Polizei informiert. Wir mussten eine Zeugenaussage machen. Mein Mann macht sich nun etwas sorgen, dass der Täter bei uns "vorstellig" wird und uns bedrohen könnte.

Wird dem Täter unser Name und unsere Adresse mitgeteilt? Da der Täter die Fahrerflucht abstreitet ist das jetzt ein Strafsache.....

Wer kann mir dazu etwas sagen?? Vielen Dank Christin2701

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von glutlo glutlo

    Eure Anzeige liegt der Akte bei, da stehen eure Adressdaten drinne, die Akte kann er problemlos via Anwalt einsehen. Also ganz klar: Ja er kann die Adresse bekommen!

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    Antwort von puresteel puresteel

    sein anwalt (sofern er einen hat/nimmt) kann akteneinsicht fordern, dann hat er deine anschrift!

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Ja, über seinen Anwalt kann er das herausbekommen, aber hier ist Zivilcourage gefragt! Wenn er sich bei Euch melden sollte, dann sofort zur Polizei.

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    Antwort von phoenix93 phoenix93

    Ich glaube man darf euren Namen garnicht sagen. Ist sowas wie betriebsgeheimnis oder so.

    Kommentar von kruemel70 kruemel70kruemel70

    lol Nein, so ein "Betriebsgeheimnis" gibt es nicht! In der Akte zu diesem Fall steht der Name und die Anschrift drin, und der Anwalt des Beschuldigten hat Akteneinsicht und darf diesem den Namen auch nennen.

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    Antwort von Donkie Donkie

    dann seht ihr euch vor gericht eh wieder

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    Antwort von rufi2009 rufi2009

    Er erfährt automatisch schon durch den schriftverkehr der Parteien euren Namen und Adresse. Als nächstes bekommt ihr ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft wo ihr schriftlich schildern müsst was ihr gesehen habt oder als zweite Wariante bekommt ihr eine Ladung zur Polizeipresidium wo eure Angaben schriftlich zu protokoll genommen werden. Irgendwann bekommt ihr eine Ladung für den Gerichtsverfahren.

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    Antwort von christin2701 christin2701

    Mein Mann hat alt Angst, dass er z.B. unser Auto verkratzt oder ähnliches.

    Kommentar von rufi2009 rufi2009rufi2009

    Als rache kann sowas leider passieren

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    na und, ?

    völlig richtig gemacht !

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    Antwort von MusikC MusikC

    nein du, das ist nicht der fall.

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    Antwort von mariohanaman mariohanaman

    ich denke wenn ihr nicht wollt müssters der polizei sagen ... die werden sich schon drum bemühen das es so ne art mini zeugenschutzprogramm gibt iund der täter den namen etc nicht erfährt

    Kommentar von glutlo glutlo

    Unsinn, "Mini Zeugenschutzprogramm" das gibt es nicht, schon gar nicht bei Verkehrsdelikten.

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